Ehevertrag was Sie unbedingt wissen sollten

Verliebt, verlobt, verheiratet. Zwei Menschen haben sich gefunden und die Liebe soll nun mit einer Hochzeit gekrönt werden. Alles ist einfach perfekt, so dass man eigentlich in diesen Momenten überhaupt nicht an so etwas Formales wie einen Ehevertrag denken möchte. Die Erfahrung zeigt jedoch, das viele Paare sich auch nicht trauen, über das Thema mit dem Partner zu sprechen. Dabei kann so ein Vertrag auch für mehr Vertrauen sorgen. Zahlreiche Fragen existieren zu diesem Thema. Dies hat das Online-Magazin BÖGAZIN zum Anlass genommen und uns mit einem Experten zu diesem Thema getroffen. Der Leipziger Rechtsanwalt Uwe Haug hat uns dabei Antworten auf die wichtigsten Fragen beantwortet.

Ist ein Ehevertrag sinnvoll?

„Brauche ich einen Ehevertrag?“ Diese Frage bekommt man als Rechtsanwalt mindestens einmal im Monat gestellt. Geschäftstüchtige Rechtsanwälte kennen auf diese Frage nur eine Antwort, und zwar ein klares ja. Die ehrliche Antwort müsste in einer Gegenfrage bestehen: „Was haben Sie denn vor?“

Die Hochzeit gilt als schönster Tag im Leben, und das Ja-Wort vor dem Standesbeamten als größter Liebesbeweis. Rechtlich gesehen ist aber das, was man vor dem Standesbeamten unterschrieb, nichts anderes als ein Vertrag, und der Standesbeamte ist nichts anderes als eine Art Notar, der diesen Vertrag beurkundet.

Den Text dieses Vertrages kann man mit samt den Regeln für seine Kündigung im Bürgerlichen Gesetzbuch nachlesen. Das macht erfahrungsgemäß bloß niemand, bevor er diesen Vertrag unterschreibt. Es sind übrigens keine besonders harten Bedingungen, die einem das Gesetz auferlegt. Sie sind sehr klug durchdacht und ausgewogen. Dennoch kann es sich manchmal empfehlen, von diesem Standardvertrag abzuweichen. Solche Abweichungen versteht man unter dem Begriff Ehevertrag.

Ganz und gar vom gesetzlich vorgegebenen Standard einer Ehe abweichen kann man allerdings nicht. Es gibt nur einigen Themengebiete, auf denen dies zulässig ist.

Wichtiger Bestandteil im Ehevertrag – das Güterecht

Das erste Themengebiet ist das Güterrecht. Hartnäckig hält sich die Ansicht, dass bei der Verheiratung beide Ehegatten ihre Vermögen in einen Topf werfen und im Fall einer Scheidung dessen Inhalt zur Hälfte teilen müssten. Durch die Verheiratung ändert sich an den Vermögensverhältnissen beider Ehegatten überhaupt nichts. Jeder behält sein Vermögen.

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Im Rahmen der Ehe entsteht aber eine Zugewinngemeinschaft. Beide Ehegatten gewinnen während der Ehezeit etwas hinzu. Derjenige, der mehr hinzugewonnen hat als der andere, muss dem anderen die Hälfte dessen, was er mehr hinzugewonnen hat, ausgleichen. Dies kann viel sein, kann aber genauso gut Null betragen.

Wie das Leben in wirtschaftlicher Hinsicht weitergeht, kann man nicht wissen. Jedes Paar hat aber ungefähre gemeinsame Lebenspläne. Wenn es in diesen Plänen vorkommt, dass ein Ehegatte eine möglichst große berufliche Karriere machen soll, während der andere Ehegatte eher mit der Erziehung der Kinder beschäftigt sein soll, kann m an sich denken, dass der erwerbstätige Ehegatte mehr hinzugewonnen haben wird als der andere. In diesem Fall kann man darüber nachdenken, in einem Ehevertrag güterrechtliche Regelungen zu treffen.

Ein Paar über 50, das nur heiratet, weil man den Lebensabend nicht allein verbringen möchte, braucht sich dagegen weniger derartige Gedanken zu machen. Dies war oben gemeint mit: Was haben Sie vor?

Ehevertrag Gütertrennung – die Alternative zur Zugewinngemeinschaft

Das Gesetz bietet mehrere Alternativen zur Zugewinngemeinschaft an. Die gängigste Alternative ist der Güterstand der Gütertrennung. Wer in der Gütertrennung lebt, ist für die Verwaltung und die erfolgreiche Fortentwicklung seines Vermögens selbst verantwortlich. Dementsprechend muss er am Ende der Ehe dem anderen auch nichts davon abgeben. Mehr bewirkt eine Gütertrennung jedoch nicht.

Nach landläufiger Ansicht bietet nur eine Gütertrennung Schutz vor dem Ruin des Ehepartners. Dies stimmt nicht. Versinkt ein Ehegatte in Schulden, haftet der andere Ehegatte dessen Gläubigern nicht automatisch mit, wie der Volksmund glaubt: Auch bei der Zugewinngemeinschaft behält jeder sein Vermögen, siehe oben, und auf dieses Vermögen können die Gläubiger des verschuldeten Ehepartners nicht zugreifen.

Das Schlimmste, was passieren kann, ist die Scheidung in einem Zeitpunkt, in dem es dem einen Ehegatten wirtschaftlich besonders gut geht und dem anderen besonders schlecht. Hier kann es sein, dass er erfolgreich wirtschaftende Ehegatte dem anderen, der miserabel gewirtschaftet hat, einen recht hohen Ausgleichsbetrag bezahlen muss, weil der Zugewinn des anderen eben Null beträgt. Eine Schicksalsgemeinschaft, in der beide ruiniert sind, entsteht aber nicht.

Kurz gesagt: Zum Schutz vor Gläubigern ist die Gütertrennung nicht erforderlich.

Gütertrennung allein reicht nicht aus!

Selbst wenn man Gütertrennung im Ehevertrag vereinbart hat, kann es ein, dass der Gerichtsvollzieher auftaucht und in der gemeinsamen Ehewohnung Gegenstände pfändet. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass auch wertvolle Erbstücke desjenigen Ehegatten eine Pfandmarke aufgeklebt bekommen, der gar nicht der Schuldner ist. Um solchen Unannehmlichkeiten zu begegnen, reicht die Gütertrennung für sich genommen noch nicht aus. Hierzu müsste jeder Ehegatte ein Verzeichnis anlegen, in dem die ihm persönlich gehörenden Gegenstände in der Wohnung aufgelistet sind, und diese Verzeichnisse müssten im Güterrechtsregister beim Amtsgericht eingereicht werden. Erst damit wird die Waffe gegen den Gerichtsvollzieher scharf. Sinn macht dies natürlich nur, wenn es sich um besonders wertvolle Gegenstände handelt, von denen man unter keinen Umständen möchte, dass sie gepfändet werden, etwa Kunstwerke, Antiquitäten oder kostbare Musikinstrumente. Bei Ikea-Möbeln ist dies natürlich nicht zielführend. Der Notar, der den Ehevertrag beurkundet, kostet nämlich ein mehrfaches des Katalogpreises.

Gütertrennung vereinbaren?

Die meisten Menschen, die mit der eingangs genannten Frage „Brauche ich einen Ehevertrag?“ daherkommen, haben schon die feste Absicht, die Gütertrennung zu vereinbaren. Sie bestehen auch meist darauf. In den meisten Fällen ist dies aber nicht nötig, wie zu sehen war. Dies bedeutet aber keineswegs, dass der ganze Ehevertrag unnötig wäre. Man kann nämlich auch die Zugewinngemeinschaft in vielfältiger Art ausgestalten, dass es einen nicht so hart trifft, wenn es zur Scheidung kommt. Man nennt dies die Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft. Dies kann oft recht sinnvoll sein.

Ehevertrag und Unterhalt

Themenkreis 2 ist der Unterhalt. Gemeint ist damit nur der Unterhalt, den sich die Ehegatten gegenseitig schulden. Worüber keine Vereinbarungen getroffen werden können, sind Unterhaltsansprüche der Kinder. Dabei sind diese der häufigste Zankapfel, wenn es zur Scheidung kommt. Allerdings wird auch die Sache mit dem Ehegattenunterhalt weniger heiß gegessen, als es gekocht wird. Wenn zwischen den Eheleuten abgemacht ist, dass einer erwerbstätig sein soll, der andere nicht, dann ist es selbstverständlich, dass derjenige Ehegatte, der Geld verdient, dem anderen, der kein Geld verdient, Unterhalt bezahlt.

Trennungsunterhalt Scheidung

Wenn ein solches Einvernehmen besteht, gibt es meist ein gemeinsames Konto, auf das beide zugreifen können. Kritisch wird die Sache, wenn es zur Trennung des Ehepaares kommt und die Scheidung in der Luft liegt. Niemand bezahlt gern Unterhalt an einen Ehegatten, der ihn gerade verlassen hat, schon gar nicht, wenn eine neue Partnerin oder ein neuer Partner dabei eine Rolle spielen. So unangenehm es klingt: Auch ein Ehevertrag kann solche Unterhaltsverpflichtungen nicht ausschließen.

Praktisch spielt dieser sogenannte Trennungsunterhalt aber keine allzu große Rolle. Die Zeiten, in denen nur ein Ehegatte arbeitete, der andere nicht, sind vorüber. Wenn Kinder vorhanden sind, bleibt erfahrungsgemäß meist nichts übrig, was man an Einkommen zwischen den Ehegatten noch verteilen könnte. Dennoch ist und bleibt es grundsätzlich so, dass bis zur rechtskräftigen Scheidung theoretisch Unterhaltsansprüche bestehen, und diese können durch einen Ehevertrag nicht wirksam ausgeschlossen werden.

Ausschluß von Unterhaltsansprüchen

Der Ehevertrag kann allenfalls die Unterhaltsansprüche ausschließen, die nach der rechtskräftigen Scheidung noch erhoben werden können. Grundsätzlich ist es so, dass nach einer Scheidung beide Ehegatten wieder auf eigenen wirtschaftlichen Füßen stehen müssen. Denkbar sind Unterhaltsansprüche nach der Ehe nur, wenn die Betreuung gemeinsamer Kinder oder sonstige gewichtige Gründe daran hindern, arbeiten zu gehen und ein eigenes Einkommen zu erzielen. Auf solche Ansprüche kann man in einem Ehevertrag verzichten. Hier ist allerdings bei der Vertragsgestaltung Vorsicht angezeigt, denn der Verzicht darf nicht einseitig sein oder muss von einer Gegenleistung abhängen.

Ehevertrag – Versorgungsausgleich

Themengebiet 3 ist der Versorgungsausgleich. Wenn eine Ehe geschieden wird, sollen beide Ehegatten während der Ehezeit gleich viele Rentenanwartschaften bekommen haben. Hier funktioniert es ähnlich wie beim Zugewinnausgleich: Derjenige, der mehr Anwartschaftspunkte während der Ehezeit gesammelt hat, muss die Hälfte seines Überschusses an den anderen abgeben. Darüber lassen sich in einem Ehevertrag Regelungen treffen, sogar, dass kein Versorgungsausgleich stattfinden soll, sondern jeder seine Rentenanwartschaften behält. Ob diese Regelungen allerdings verlässlich Bestand haben, ist nicht gesagt. Kommt es zur Scheidung, werden solche Vereinbarungen vom Familiengericht auf ihre Billigkeit hin überprüft. Kommt das Gericht zur Auffassung, dass die Vereinbarung einen Ehegatten von vornherein einseitig benachteiligt hat, hilft der Ehevertrag in dieser Hinsicht nicht.

Ehevertrag vs. Standarvertrag „Ehe“

Nur auf diesen drei Gebieten lässt das Gesetz Abweichungen vom Standardvertrag „Ehe“ zu. Es ist hoffentlich klar geworden, warum die beliebte Frage „Brauche ich einen Ehevertrag?“ nicht pauschal mit ja oder nein beantwortet werden kann. Die Gegenfrage „Was haben Sie vor?“ entscheidet darüber, wie die richtige Antwort ausfallen muss. Es ist schon richtig, die Frage einen Rechtsanwalt zu stellen, denn ein Ehevertrag hat Auswirkungen über das eigentliche Rechtsverhältnis „Ehe“ hinaus, etwa in erbrechtlicher Hinsicht:

Ehevertrag bei Todesfall eines Ehegatten

Stirbt ein Ehegatte plötzlich, und hat er kein Testament hinterlassen, erbt der andere Ehegatte alles, die Hälfte oder nur ¼. Neben der Zahl der Kinder ist hierfür auch maßgeblich, ob das Ehepaar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder im Güterstand der Gütertrennung gelebt hat. Unterhaltsverpflichtungen können sich auch steuerrechtlich auswirken. Was zu bedenken ist, ist zwar nicht uferlos, aber doch einiges.

Ehevertrag bei Scheidung

Die Frage aller Fragen „Brauche ich einen Ehevertrag?“ lässt sich allerdings auch aus einem pragmatischen Gesichtspunkt und ohne Gegenfrage beantworten. Gedanken über Eheverträge machen sich Menschen, die schon vor der Eheschließung Angst vor der Scheidung haben. Diese Angst ist in gewisser Hinsicht berechtigt. Die durchschnittliche Dauer zwischen Eheschließung und Scheidung liegt zur Zeit bei 14 Jahren. Auf 100 Eheschließungen kamen 2016 39,56 Scheidungen. Diese statistischen Zahlen erfüllen Heiratswilligen nicht gerade mit Zuversicht. Man muss sie aber differenziert betrachten:

Wann lohnt sich ein Ehevertrag wirklich?

Bei der Ermittlung der Durchschnittsdauer der Ehe misst das Bundesamt für Statistik die Zeit vom Tag der Eheschließung bis zum Tag der rechtskräftigen Scheidung. Das Scheidungsverfahren dauert etwa ein halbes Jahr. Vorausgehen muss der Scheidung ein mindestens einjähriges Getrenntleben.

Berücksichtigt man dies, kommt die Katastrophe im Durchschnitt bereits nach 12 vollen Jahren. Noch differenzierter ist die prozentuale Scheidungsquote zu betrachten. Er umfasst nämlich auch zweite und dritte Ehen. Die allermeisten der in jungen Jahren geschlossenen Ehen enden in der Scheidung. Woran dies liegt, braucht hier nicht erörtert zu werden. Es genügt zu wissen, dass es so ist.

Wer zum zweiten Mal heiratet, ist älter und abgeklärter. Die Erwartungen an den Ehepartner sind nicht mehr so hoch wie beim ersten Versuch. Die sogenannte Frustrationstoleranzgrenze liegt bedeutend höher. Deshalb werden Zweitehen eher selten geschieden.

Wenn jemand die Prophylaxe eines Ehevertrages braucht, sind es diejenigen, die zum ersten Mal das Wagnis einer Ehe eingehen. Gehören möglichst viele Kinder zur Lebensplanung, sollte man Männern eher zuraten, einen Ehevertrag abzuschließen, erst recht, wenn sie Karriere machen und möglichst viel Geld verdienen wollen. Umgekehrt ist Frauen in dieser Konstellation eher abzuraten. Für sie ist es interessengerechter, es bei den gesetzlichen Standardregelungen für die Ehe zu belassen. Natürlich gibt es mittlerweile auch Ehen, in der eine weibliche Karrieristin für die materielle Ausstattung der Familie sorgt. Hier ist es natürlich umgekehrt.

Die häufigsten Fragen zum Ehevertrag

Wir haben für Sie Rechtsanwalt Uwe Haug um eine Beantwortung der häufigsten Fragen rund um den Ehevertrag gebeten:

Was ist ein Ehevertrag?

In einem Ehevertrag regelt ein Ehepaar die Rechtsverhältnisse, die während der Ehe und bei deren Scheitern gelten sollen. In erster Linie betrifft dies den Güterstand, also ob man in der Zugewinngemeinschaft, in der Gütertrennung oder in der Gütergemeinschaft leben möchte. Theoretisch könnte man auch vereinbaren, wer wie zum Familienunterhalt beizutragen hat, was im Wesentlichen auf die Frage hinausläuft, ob nur ein Ehepartner arbeiten geht, während sich der andere um Heim und Kinder kümmert. Dies kommt aber praktisch nie vor.

Wie wird ein Ehevertrag abgeschlossen?

Ein Ehevertrag wird vor einem Notar durch Beurkundung abgeschlossen.

Ehevertrag Kosten?

Es kommt auf den Gegenstandswert an, nachdem die Beurkundungskosten berechnet werden. Dies hängt wiederum davon ab, was geregelt wird. Sind die Vermögensverhältnisse eher überschaubar, können 1000 Euro genügen.

Wann muss man einen Ehevertrag machen?

Es gibt keine Verpflichtung, einen Ehevertrag abzuschließen. Bestehen zwischen den Ehegatten große Unterschiede bei Vermögen, beruflicher Engagiertheit und Lebensalter, sollte der Abschluss eines Ehevertrages aber ernsthaft in Betracht gezogen werden.

Kann man einen Ehevertrag ohne Notar machen?

Man kann keinen Ehevertrag ohne Notar machen, zumindest, wenn man wirksame Regelungen über den Güterstand treffen möchte, was den eigentlichen Kern eines Ehevertrages darstellt.

Kann man einen Ehevertrag selbst machen?

Einen Ehevertrag kann man nicht selbst machen. Was die Ehegatten aber selbst regeln können, ist die Frage, ob es eine Alleinverdiener-Ehe werden soll, oder eine Ehe, bei der beide zum Familienunterhalt beitragen. Solche ausdrücklichen Regelungen kommen praktisch nie vor. Sie werden meist konkludent geschlossen, so, wie man eben das Leben gestaltet.

Kann ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit gemacht werden?

Man kann einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit machen. Manche Ehepaare wechseln den Güterstand während ihrer Ehe sogar mehrfach. Damit werden steuerrechtliche Vorteile angestrebt.

Was passiert wenn man keinen Ehevertrag hat?

Wenn man keinen Ehevertrag hat, gelten die gesetzlichen Regelungen. Man lebt im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, und alle unterhaltsrechtlichen Fragen beantwortet ebenfalls das Gesetz. Eine Katastrophe ist dies nicht, da die gesetzlichen Regelungen schon sehr ausgewogen sind.

Wo kann ich einen Ehevertrag abschließen?

Bei einem Notar. Notare sind jedoch zur Objektivität verpflichtete Urkundsperson. Wenn man für die subjektiven Bedürfnisse den relativ sichersten Weg wählen möchte, sollte man sich vorher von einem Rechtsanwalt beraten lassen, um sich vor allem auch darüber klar zu werden, was man überhaupt regeln möchte.

Wie kann man eine Gütertrennung machen?

Den Güterstand der Gütertrennung kann man in einem Ehevertrag vereinbaren.

Was versteht man unter Zugewinnausgleich?

In der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand, behält auch nach der Eheschließung jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen. Meist entwickeln sich die Vermögensverhältnisse sehr unterschiedlich. Deshalb wird bei Scheidung einer Ehe ermittelt, wie groß das jeweilige Vermögen an dem Tag ist, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Von diesem Wert wird das jeweilige Anfangsvermögen abgezogen. Die Differenz nennt man Zugewinn. Wer mehr hinzu gewonnen hat als der andere, muss die Hälfte dieser Differenz den anderen abgeben und dafür einen Ausgleich bezahlen.

Kann man einen Ehevertrag kündigen?

Einen Ehevertrag kann man nicht kündigen. Man kann ihn nur einvernehmlich aufheben.

Was ist der Unterschied zu einer Scheidungsvereinbarung?

Ein Ehevertrag regelt die Rechtsverhältnisse, die während der Ehe gelten, während die Scheidungsvereinbarung ausschließlich die Folgen der Scheidung regelt. Sie ist eine Art außergerichtlicher Vergleich, über alles, was im Zusammenhang mit der Scheidung gestritten werden kann. Der Sinn liegt darin, dass Gericht nur wegen der Scheidung an sich bemühen zu müssen, aber nicht noch wegen Streitigkeiten über den Zugewinnausgleich, Unterhaltsfragen oder den Hausrat. Hier kann man etliche Vereinbarungen treffen, die ohne notarielle Beurkundung wirksam sind. Andere Regelungspunkte wiederum sind beurkundungsbedürftig, manche hängen sogar von der Zustimmung des Familiengerichts ab.

Unser Fazit zum Heiraten und dem Ehevertrag

Zugegeben: Dies alles hört sich natürlich sehr skeptisch an. Es mag sich die Frage aufdrängen: Soll ich überhaupt heiraten? Die Antwort lautet: Ja, unbedingt! Wer es nicht wagt, hat schon verloren, und die besten Eheverträge sind immer noch die, die nach ihrer Beurkundung nie mehr in die Hand genommen werden.

20 Kommentare
  1. Oscar sagte:

    Meine Frau und ich sind verheiratet. Wir haben gelesen, dass man auch nach der Hochzeit noch einen Ehevertrag erstellen lassen kann. Nun sind wir so weit und informieren uns weiter. Nach dem Lesen wissen wir, dass ein Ehevertrag für uns sinnvoll ist. Danke!

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  2. Roland22 sagte:

    Für mich war es immer komisch, zu denken, dass ich vor der Eheschliessung den Ganz zum Notar für einen Ehevertrag machen sollte, aber die Gründe sind doch auch einleuchtend und abgesichert ist nun mal abgesichert.

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  3. Nora sagte:

    Zugegeben hat mich der Artikel „Ehevertrag – was Sie unbedingt wissen sollten“ anfangs etwas verunsichert, ob eine Heirat wirklich dann das Richtige für mich ist. Trotzdem ist der Artikel wirklich gelungen und ich stimmt dir zu, dass die besten Eheverträge später nicht mehr in die Hand genommen werden, man hat dennoch das Gefühl abgesichert zu sein.

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  4. Thomas K. sagte:

    Beitrag „Ehevertrag – was Sie unbedingt wissen sollten“. Gut zu wissen, dass die Ehegatten, die im Güterstand der Gütertrennung leben, für die Verwaltung und die erfolgreiche Fortentwicklung ihres jeweiligen Vermögens selbst verantwortlich sind. Mein Onkel möchte einen Ehevertrag mit seiner Freundin vor der Eheschließung abschließen. Er möchte das eigene Vermögen auch im Falle der eventuellen Scheidung eigenständig fortentwickeln und wird deshalb im Ehevertrag den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren.

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  5. Daniel Beier sagte:

    Mir war nicht klar, dass man einen Ehevertrag auch ohne Notar abwickeln kann. Ich würde es jedoch bevorzugen, einen Notar zurate zu ziehen. Schon allein wegen der ganzen rechtlichen Dinge.

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  6. Lisa Schmidt sagte:

    Danke für diesen informativen Artikel über den Ehevertrag. Mein Verlobter und ich haben uns auch für einen Ehevertrag entschieden und haben nächste Woche ein Notartermin. Wir haben keine Kinder und sind beide berufstätig. Ich denke auch, dass es im heutigen Zeitalter realistisch ist, die Möglichkeit einer Scheidung zumindest in Betracht zu ziehen.

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  7. Hannes Bartschneider sagte:

    Ich überlege einen Ehevertrag machen zu lassen. Ich bin jedoch nicht sicher, ob es sich lohnt. Gut zu wissen, dass man das machen sollte, wenn man viele Kinder plant.

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  8. Aria Weidmann sagte:

    Ich werde im nächsten Jahr heiraten und nun steht im Raum, ob wir einen Ehevertrag abschließen sollten. Ich finde besonders den Aspekt des Güterrechts sehr sinnvoll. Mir war gar nicht bewusst, dass es hierbei entweder die Zugewinngemeinschaft gibt, oder auch die Gütertrennung, bei der jeder für sein Vermögen selbst verantwortlich ist. Ich denke, es ist am sinnvollsten, wenn wir uns an einen Notar wenden.

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  9. Marlon Weber sagte:

    Meine Frau und ich möchten eventuell einen Ehevertrag abschließen. Uns war nicht klar, dass ein Ehevertrag auch die Vermögensverhältnisse bei einer Scheidung abklären kann. Wir werden uns an eine Rechtsberatung für weitere Fragen wenden.

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  10. Kyra sagte:

    Wir werden uns wahrscheinlich für eine Gütertrennung entscheiden. Wir verdienen ungefähr gleich viel, aber gehen anders mit Geld um. Das ist kein Problem, aber es wäre fair, wenn jeder dann nur für sein Vermögen verantwortlich wäre.

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  11. Rudi S. sagte:

    Ich kann gut verstehen, dass das Thema Ehevertrag von den meisten gemieden wird. Gerade wenn man verliebt ist und eine Heirat plant, will man nicht über den Fall einer Scheidung reden. Aber nach ihrem Artikel halte ich Eheverträge für sehr sinnvoll. Gut zu wissen, dass man beispielsweise die gesetzliche Zugewinngemeinschaft nach eigenen Bedürfnissen modifizieren kann. Ich hoffe, das Thema wird mit der Zeit weniger tabu.

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  12. Melanie sagte:

    Vielen Dank für die Übersicht! Mein Verlobter und ich denken ebenfalls darüber nach, einen Ehevertrag abzuschließen. Wir haben bald auch ein Termin in einem Notariat, allerdings weiß ich nicht, was mich dort erwartet. Es ist aber gut zu wissen, dass Notare zur Objektivität verpflichtet sind – dann kann wohl keiner von uns am Ende schlechter dastehen als abgemacht.

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  13. Finja sagte:

    Okay, jetzt habe ich genug zum Thema Ehevertrag gelesen. Ich glaube, ich kann jetzt loslegen. Vielen Dank für die Informationen.

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  14. Maria S. sagte:

    Mir war gar nicht klar, dass man auch noch einen Ehevertrag nach der Hochzeit abschließen kann. Mein Freund und ich wollen dieses Jahr heiraten und er möchte einen Ehevertrag abschließen. Hoffentlich finden wir demnächst einen Anwalt für das Familienrecht, der sich gut auskennt.

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  15. Mario S. sagte:

    Interessant, dass die gängigste Alternative der Güterstand der Gütertrennung ist. Ich habe meiner Freundin nach vier Jahren Beziehung einen erfolgreichen Heiratsantrag gemacht. Ich werde mir zur Absicherung dennoch einen Ehevertrag von den richtigen Rechtsanwälten erstellen lassen.

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  16. Nicolas sagte:

    Danke für den Beitrag zum Ehevertrag. Ich bin schon länger auf der Suche nach weiteren Informationen hierzu. Der Beitrag hilft mir wirklich sehr!

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  17. Nina sagte:

    Es ist schon beachtlich, was man alles bei Ehevertrag beachten sollte. Vor allem der Hinweis auf das Güterecht finde ich wichtig. So ist später alles genau geregelt.

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  18. Harald N. sagte:

    Ich werde bald zum zweiten Mal heiraten und habe mir, zusammen mit meiner künftigen Ehefrau schon einige Notizen gemacht. Es ist an einigen Stellen kompliziert, einen gemeinsamen Kompromiss, für den Fall der Scheidung, zu finden. Daher werden wir uns sicherheitshalber an eine Anwaltskanzlei wenden.

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  19. Jan sagte:

    Gut zu wissen, dass der Ehevertrag immer durch Notar durch Beurkundung abgeschlossen werden muss! Ich möchte meine Frau heiraten und dafür einen Ehevertrag aufsetzen. Dafür werde ich noch einen Anwalt für Familienrecht konsultieren.

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  20. Natalie B. sagte:

    Mein Verlobter und ich wollen in Frühjahr heiraten und denken nun darüber nach, einen Ehevertrag abzuschließen. Interessant finde ich, dass bei starken Abweichungen im Vermögen und den Lebensumständen ein solcher Vertrag sinnvoll ist. Um da rechtlich gut abgesichert zu sein, möchte ich mich auf jeden Fall bei einem Notar genauer beraten lassen. Vielen Dank für die genauen Erläuterungen zum Ehevertrag. Das gibt mir und meinem Verlobten eine gute Übersicht.

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