Reisen mit der E-Zigarette

Das Zigarettenrauchen galt über viele Jahrzehnte, wenn nicht sogar über Jahrhunderte hinweg als gesellschaftlich etabliert. Doch inzwischen greifen immer weniger Menschen zum Glimmstängel. Nicht zuletzt deshalb, weil Zigarettenkonsum zahlreiche Nachteile hat, gesundheitsschädlich ist und seit 2008 das Rauchverbot in der Gastronomie eingeführt wurde. Diese Gründe haben dazu geführt, dass weniger geraucht, aber mehr gedampft wird. Wer als Raucherin oder Raucher der herkömmlichen Zigarette den Rücken kehren will, zieht daher vielleicht die Verwendung von E-Zigaretten in Betracht. Wie bei jedem neuen Trend wirft auch dieser Fragen auf. Eine davon ist es, wie es sich beim Reisen mit der E-Zigarette verhält. Darf man Vapes & Co in Bus und Bahn benutzen, bei einer Flugreise mit an Bord nehmen, im Flugzeug dampfen oder Liquids ins Ausland mitnehmen? Darf man in jedem Urlaubsland E-Zigaretten sowie flüssige Aromen einführen? Zwar können wir diesbezüglich keine Rechtsberatung geben, jedoch haben wir hilfreiche Informationen für Sie zusammengetragen.

Reisen mit E-Zigarette & Glimmstängel – immer auf Reise mit dabei

Es versteht sich von selbst, dass weder Zigaretten rauchen noch Dampfen einer E-Zigarette gut für die eigene Gesundheit ist. Am besten verzichten Sie auf beides. Allerdings zeigt die Realität, dass es schwer fällt, solche Laster abzulegen. Dies macht auch klar, dass sowohl konventionelle Raucher als auch Dampfer im Alltag, bei Kurzreise sowie im Urlaub nicht auf ihre Laster verzichten wollen und können.

Ob es nun die Schachtel Zigaretten oder eine E-Zigarette ist, gehört deshalb entweder die Zigarettenschachtel oder das Dampfzubehör ins Reisegepäck. Während bei normalen Zigaretten auf Auslandsreisen lediglich die Einfuhrmenge zu beachten ist, verhält es sich beim Reisen mit E-Zigarette etwas anders. Neben der Zollbestimmungen sind zudem insbesondere Sicherheitsvorschriften zu berücksichtigen, da von Akkus eine erhöhte Brandgefahr ausgeht, was vor allem bei Flugreisen eine hohe Gefahr für alle Flugreisenden bedeutet. Bevor Sie sich auf Reisen mit der E-Zigarette begeben, sollten Sie sich deshalb informieren, welche rechtlichen Bestimmungen sowie Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind.

Verreisen mit E-Zigarette – was gilt es zu beachten?

Soweit Sie eine Fahrt mit Straßenbahn, Stadtbus oder Reisebus antreten oder Sie mit der Deutschen Bahn verreisen wollen, müssen Sie beim Reisen mit der E-Zigarette kaum etwas beachten. Problemlos können Sie Ihre E-Ziggi und Liquids in diesen öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen. Bei Flugreisen ist das nicht immer ganz so unkompliziert, da prinzipiell jede Fluggesellschaft eigene Regeln aufstellen kann, was die Mitnahme von E-Zigaretten und E-Liquids an Bord des Flugzeugs anbelangt. Um Ihnen einen ersten Überblick zu geben, haben wir nachfolgend die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

Mitnahme von E-Zigaretten & Liquids im Flugzeug

Insbesondere bei Auslandsreisen macht es für Dampfer Sinn, das eigene Dampferzubehör mitzunehmen, wenn nicht sichergestellt ist, dass im Urlaubsland Ersatzteile sowie Liquids oder passende Caps erhältlich sind.

Die Mitnahme von Vapes, E-Zigaretten sowie Akkus ist bei den meisten Fluggesellschaften lediglich im Handgepäck erlaubt. Der Anbieter InnoCigs rät hier dazu, sich vor jeder Flugreise mit der E-Zigarette bei der Airline zu informieren, welche konkreten Regeln beim Reisen einzuhalten sind.

Elektronische Geräte mit Akku stellen eine erhöhte Brandgefahr dar. Es kann im Frachtraum unbemerkt zum Brand an Bord des Flugzeugs kommen. Deshalb sollte vor Antritt der Flugreise der Akku entnommen, dieser in einer Plastiktüte verstaut und im Handgepäck mit an Bord des Flugzeugs genommen werden. Zwar kann auch im Passagierraum ein Feuer durch Akkus ausbrechen. Doch in der Flugkabine wird es schneller bemerkt und der Brandherd kann gelöscht werden.

Schon beim Packen des Reisegepäcks sollte daran gedacht werden, Akkus zu entnehmen sowie die E-Zigarette ins Handgepäck zu verstauen, um Unannehmlichkeiten beim Check-in und bei der Gepäckaufgabe zu vermeiden. Wird während der Gepäcknachkontrolle durch das Flughafenpersonal vor dem Reisen mit der E-Zigarette diese im Koffer entdeckt, müssen Sie als Flugpassagier noch einmal Ihr Gepäck umpacken.

Ersatzteile, Zubehör & Liquidvorrat dürfen in den Koffer

Jedes weitere Dampferzubehör wie Ladegerät, Ladekabel, Ersatz-Clearomizer, Ersatz-Verdampfer und E-Liquid dürfen indes in die Reisetasche bzw. in den Urlaubskoffer gepackt werden und als Reisegepäck aufgegeben werden.

Aber Vorsicht: Ersatz-Akkus von E-Zigaretten gehören grundsätzlich ins Handgepäck!

Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) gibt für alle Flugreisen vor, dass E-Zigaretten sowie alle anderen elektronischen Rauchgeräte als gefährliche Güter auf dem Luftweg einzustufen sind. Auf Flugreisen besteht die Gefahr, dass sich ein solches Gerät selbst einschalten und in Brand geraten kann. Beim Reisen mit der E-Zigarette im Flugzeug ist auch das Aufladen dieser Geräte in der Flugzeugkabine verboten. Weitere Infos können Sie hier auf der Seite der ICAO nachlesen.

E-Zigarette & Liquid im Flugzeug

Liquidtank & elektrische Zigarette voneinander trennen

Aus Gründen der Sicherheit im Luftverkehr dürfen E-Zigaretten und Vapes nicht in den Frachtraum des Flugzeugs. Da es wegen des geringen Luftdruckes im Flugzeug passieren kann, dass die Liquids auslaufen, sollten Sie beim Reisen mit der E-Zigarette im Flugzeug die elektrische Zigarette und den Liquidtank getrennt voneinander mit an Bord nehmen.

Hier finden Sie eine umfangreiche Übersicht beim Luftfahrt-Bundesamt mit Hinweisen zur Mitnahme von Gefahrgütern.

Regeln für Flüssigkeiten im Flugzeug beachten

Flugpassagiere dürfen Flüssigkeiten bis zu 1 Liter pro Person mit an Bord nehmen. Darunter fallen auch die Aromen zum Dampfen. Jeder Flüssigkeitsbehälter darf höchstens 100 ml fassen. Alle Behälter mit Flüssigkeiten müssen in einem wiederverschließbaren und durchsichtigen Plastikbeutel (Zip-Beutel) verpackt sein.

Achten Sie darauf, Ihre Aromen im Originalbehälter mitzunehmen und die Etiketten nicht zu entfernen, damit Sie bei einer Kontrolle nachweisen können, um welche Flüssigkeit es sich handelt.

Einfuhr von Liquids bei Rückreise per Flugzeug

Seit 2017 dürfen in Europa E-Zigaretten Aromen mit Nikotin nur noch in maximaler Größe mit 10 ml sowie einem maximalen Nikotingehalt von 20 mg/ml verkauft werden. Bei der Rückreise nach Deutschland bzw. in ein anderes europäische Land kann es also passieren, dass der Zoll Liquid-Flaschen beschlagnahmt, wenn das Produkt diese Grenzwerte übersteigt. Auch deshalb ist es wichtig, die Etiketten an den Aroma-Flaschen zu belassen.

Darf man in öffentlichen Verkehrsmitteln dampfen?

Sind E-Zigaretten im Bus erlaubt? Ist das Dampfen im Zug gestattet? Darf man am Bahnhof rauchen? Wie verhält es sich an öffentlichen Plätzen, an Bahnhöfen und an Flughäfen? Das sind die wesentlichen Fragen, welche sich Dampfer stellen, wenn es um das Reisen mit der E-Zigarette geht.

Zwar findet in der nicht-rauchenden Bevölkerungsschicht das Dampfen von E-Zigaretten gegenüber herkömmlichen Zigaretten mehr Akzeptanz. Anders als Zigarettenqualm, welcher von Nichtrauchern als stinkend und unangenehm wahrgenommen wird, verströmen verdampfte Liquide eher einen angenehmen Geruch. Denn die sogenannten Liquids, welche bei der Anwendung verdampft werden, sind in zahlreichen Geschmacksrichtungen erhältlich.

Der aromatisierte Dampf von E-Zigaretten und Vapes riecht nach grünem Apfel, Ice Bonbon, frischer Minze, Juicy Mango, Erdbeer-Kiwi, Cheesecake, Kokosnuss, Ananas, Pina Colada, Pfirsich, Limone oder Blaubeere, Vanille und Toffee.

Aber trotz dieser köstlich klingenden Dampfaromen wird das Dampfen mit E-Zigaretten in der Öffentlichkeit durch das Bundesnichtrauchergesetz geregelt. Deshalb gelten beim Reisen mit der E-Zigarette die gleichen Regeln, wie auch beim Rauchen:

In öffentlichen Verkehrsmitteln, sei es Stadtbus, Straßenbahn, Eisenbahn oder Flugzeug ist das Dampfen verboten!

Die Deutsche Bahn hat es sich zum Ziel gesetzt, alle Bahnhöfe rauchfrei zu machen. Dies dient dem Schutz von Nichtrauchern, soll aber gleichzeitig auch dafür sorgen, dass die Bahnsteige sauberer werden. Herumliegende Zigarettenstummel sollen damit der Vergangenheit angehören. Am Bahnsteig selbst gilt striktes Rauchverbot. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld, welches bis zu 150 Euro pro Verstoß betragen kann. Nach wie vor gibt es an den meisten Bahnhöfen Raucherzonen. Innerhalb dieser markierten Flächen darf geraucht bzw. gedampft werden.

Derzeit wird das Dampfen beim Reisen mit der E-Zigarette am Bahnsteig toleriert. Spätestens, wenn man als Bahnreisender in den Zug einsteigt, müssen Dampfer ihre elektrische Zigarette jedoch wegpacken. Im Zug, sowie in allen anderen öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Dampfen verboten, die Mitnahme von E-Zigaretten ist jedoch erlaubt.

Auf einem Kreuzfahrtschiff reisen mit der E-Zigarette

Planen Sie eine Kreuzfahrt, geltend an Bord des Kreuzfahrtschiffes ebenfalls Regeln, die von Rauchern und Dampfern einzuhalten sind. Auf dem Kreuzfahrtschiff gilt in den allermeisten Bereichen Rauchverbot, somit auch Dampfverbot. In der Kreuzfahrtschiff-Kabine sowie im Bordrestaurant, in allen Freizeit-Bereichen und Geschäften auf dem Schiff darf weder geraucht noch gedampft werden. Gleiches gilt in den Gängen, auf den Fluren, in Gemeinschaftsräumen, Bordgastronomie usw.

Je nach Reederei und Kreuzfahrtschiff kann das Rauchen und Dampfen auf dem Balkon der Kabine sowie in bestimmten ausgezeichneten Raucherzonen erlaubt sein.

Reisen mit der E-Zigarette: Unbedingt Landesrecht & Einfuhrbestimmungen beachten

Generell ist bei Auslandsreisen Vorsicht geboten, was die Mitnahme von E-Zigaretten beim Reisen anbetrifft. Nicht in jedes Land dürfen E-Zigaretten bzw. Verdampfer oder Vapes eingeführt werden. Dann bleibt nur übrig, im Reiseland selbst nach entsprechenden Geräten bzw. Alternativen Ausschau zu halten oder komplett zu verzichten.

Nicht importiert werden darf die E-Zigarette nach Brasilien und Indien. Auch Singapur und Thailand verbieten den Import von E-Zigaretten. Unbedingt sollten Sie sich auch über rechtliche Bestimmungen im Zielland informieren, ob dort das Dampfen überhaupt erlaubt ist. In diesen zuvor genannten Ländern ist sogar die Benutzung der Geräte verboten. Auch andere Länder verbieten den Import sowie das Dampfen selbst. Dies ist beispielsweise in einigen Staaten der USA, in Kanada sowie in England der Fall. Die Regeln können je nach Region in den einzelnen Ländern variieren.

Wie auch in Deutschland, gilt in allen anderen Ländern in der Regel Dampfverbot in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenhäusern und in öffentlichen Gebäuden. Nicht überall besteht Rauchverbot in der Gastronomie. Daher ist es stets sinnvoll, sich vor Reiseantritt über die landestypischen Gepflogenheiten und Gesetze zu informieren. Informationen erteilt das Auswärtige Amt auf Anfrage.

Ist Verwendung beim Reisen mit der E-Zigarette in Hotels erlaubt?

In nahezu jedem Hotel gilt für Hotelzimmer, Gänge, Treppenhäuser, Restaurants und Bars striktes Rauchverbot. Es gibt aber auch Ausnahmen, die im Einzelfall direkt beim Hotelbetreiber zu erfragen sind. Möchten Sie während des Urlaubs nicht auf den Dampfgenuss verzichten, sollten Sie bereits bei der Hotelauswahl darauf achten, ob im Hotel ein Raucherbereich zur Verfügung steht.

Keinesfalls sollte auf eigene Faust im Hotelzimmer geraucht oder gedampft werden. Einerseits besteht die Gefahr, dass bei Verstoß zusätzliche Kosten für die Zimmerreinigung auf Sie zukommen. Zum anderen kann Rauch oder Dampf den Feuermelder aktivieren, ein unnötiger Feuerwehreinsatz ausgelöst werden und es droht im schlimmsten Fall der Rausschmiss aus dem Hotel.

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