Scheidungskosten – was kostet eine Scheidung?

Am schönsten Tag des Lebens denkt weder die Braut noch der Bräutigam daran, dass auch die große Liebe irgendwann enden kann. Sollte es doch einmal so weit kommen, dass sich die gemeinsamen Wege wieder trennen, stehen viele wichtige Fragen im Raum:

  • Was kostet eine Scheidung?
  • Wie läuft eigentlich eine Scheidung ab?
  • Wird unbedingt bei einer Ehescheidung ein Anwalt benötigt?

In unserem Beitrag aus der Rubrik „Partnerschaft“ möchten wir all diese Fragen klären. Zusätzlich geben wir Ihnen Tipps, wie Sie die Scheidungskosten reduzieren können.

Diese Scheidungskosten fallen für eine Ehescheidung an

Sie möchten sich scheiden lassen? In diesem Fall werden folgende Kosten für ein Scheidungsverfahren angesetzt:

  • Rechtsanwaltskosten
  • Gerichtsgebühren

Beide Kostenarten hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab. Doch wie errechnet sich dieser? Die Berechnung des Verfahrenswertes läuft wie folgt ab:

  • Das Nettoeinkommen beider Ehegatten wird addiert
  • Anschließend wird dieser Wert verdreifacht (Quartalseinkommen)
  • Vermögenswerte werden hinzugerechnet

Wichtig: Für das vorhandene Vermögen gibt es Freigrenzen, die abgezogen werden. Sind Kinder vorhanden, reduziert sich der Verfahrenswert erneut. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass einer der Ehegatten nach der Scheidung ausreichend finanzielle Mittel für den Unterhalt zur Verfügung hat.

Wie kann man Scheidungskosten berechnen?

Sobald der Verfahrenswert errechnet wurde, werden daraus die Gebühren berechnet. Der Anwalt setzt die aktuelle Gebührenordnung an, der zufolge ein Gebührensatz von 1,2 und 1,3 anfällt. Die Anwaltsgebühren decken sowohl die Verfahrensarbeit als auch die Terminkosten für die Gerichtsverhandlung ab. Das Gericht berechnet in der Regel den zweifachen Gebührensatz.

Tipp: Hilfe, Tipps sowie einen Scheidungskosten Rechner zur Kostenberechung finden Sie hier.

Welche Scheidungskosten fallen bei Sozialhilfeempfängern an?

Erwirtschaften die Ehepartner ein sehr geringes Einkommen oder bezieht einer von ihnen Sozialhilfe, wird in der Regel ein Verfahrenswert von 4.000 Euro angesetzt. Dieser Wert wird als Mindesteinkommen bezeichnet. Allerdings können Sozialhilfeempfänger Verfahrenskostenhilfe beantragen, die aufgrund des geringen Einkommens meistens nicht zurückbezahlt werden muss.

Wie hoch sind die Scheidungskosten?

Oben stehende Erklärung verdeutlicht, dass Ihre persönlichen Scheidungskosten von Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen abhängen. Beim Mindestverfahrenswert belaufen sich beide Kosten – Rechtsanwalt und Gericht – bei ungefähr 900 Euro. Personen, welche sehr gut verdienen, können durchaus mit 2.000 bis 3.000 Euro rechnen.

Welche Faktoren beeinflussen die Scheidungskosten?

So individuell das Leben eines Ehepaares ausfällt, so individuell läuft auch die Scheidung ab. Demzufolge gibt es viele Faktoren, die die Kosten einer Scheidung entweder in die Höhe treiben oder reduzieren. Zuerst verraten wir Ihnen, welche Faktoren die Kosten erhöhen:

  • Muss ein Versorgungsausgleich vorgenommen werden, erhöht sich der Verfahrenswert um weitere 1.000 Euro.
  • Wird über einen Ehegattenunterhalt verhandelt oder muss der Kindesunterhalt festgesetzt werden, fallen ebenfalls weitere Kosten an. Das trifft auf die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtsgebühren zu.
  • Haben Sie eine gemeinsame Immobilie erworben oder streiten Sie über andere Wertgegenstände? Jeder Streitpunkt treibt die Kosten in die Höhe.
  • Sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte beauftragen einen eigenen Rechtsanwalt.

Wie können Sie trotz oben stehender Situationen die Kosten der eigenen Scheidung reduzieren? Das funktioniert relativ einfach:

  • Einigen Sie sich im Vorfeld über oben stehende Streitpunkte. Sie müssen diese nicht zu einhundert Prozent klären! Es reicht aus, wenn Sie Kompromisse erarbeiten und vor Gericht aushandeln.
  • Verhandeln Sie selbst über einen Ehegattenunterhalt und setzen Sie beim Kindesunterhalt die Düsseldorfer Tabelle an.
  • Sind Sie sich einig, dass eine Scheidung die beste Lösung ist? Entscheiden Sie sich in diesem Fall für eine einvernehmliche Scheidung und beauftragen Sie nur einen Anwalt.

Tipp: Laut Gesetz gilt das Zerrüttungsprinzip, das nach drei Trennungsjahren eintritt. Das bedeutet, dass sich nach drei Jahren der Ehepartner nicht gegen die Scheidung wehren kann. In diesem Fall funktioniert die Scheidung ebenfalls mit nur einem Anwalt.

Kostenreduzierung: Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt

Eine einvernehmliche Scheidung reduziert die Kosten erheblich. Einvernehmlich bedeutet, dass sich beide Ehepartner über das Scheitern der Ehe einig sind. Somit liegt zumindest in diesem Bereich kein Streit vor. Aber: Es könnte trotzdem sein, dass es weitere Angelegenheiten zu regeln gibt. Einvernehmlich bedeutet, dass Sie auch diese alleine ohne Hilfe des Gerichtes lösen.

Sie können über alle zu regelnden Punkte eine schriftliche Vereinbarung treffen. Damit sichern Sie sich und Ihren Ehepartner ab, dass es nicht zu einem späteren Zeitpunkt zu einer weiteren Gerichtsverhandlung kommt. Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, reicht ein Anwalt. Hierdurch reduzieren Sie die Kosten einer Scheidung erheblich. Laut Gesetz ist es aber auch bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht möglich, die Scheidung ohne einen Anwalt zu beantragen:

Der Antrag auf Scheidung muss immer von einem Anwalt beim Familiengericht vorgelegt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht jedoch ein Anwalt aus.

Online-Scheidung reduziert die Kosten

Liegt bei Ihnen eine einvernehmliche Scheidung vor, sparen Sie fast ein Drittel aller Kosten. Möchten Sie diese weiterhin reduzieren, können Sie die Online-Scheidung wählen. Bei dieser fällt keine Gerichtsverhandlung vor Ort an, weshalb sich die Anwaltsgebühren verringern. Zusätzlich läuft die gesamte Arbeit des Anwalts online ab. Sie müssen keine Portokosten oder weitere Bürokosten wie Papier und Tinte übernehmen.

Wichtig: Sämtliche Scheidungskosten müssen von demjenigen getragen werden, der die Scheidung in Gang gesetzt hat. Eine Teilung der Kosten sieht das Gesetz nicht vor. Aber: Der Anwalt kann bei einer unproblematischen Scheidung den Verfahrenswert reduzieren lassen.

Titelbild: (c) Tumisu auf Pixabay

2 Kommentare
  1. Oscar sagte:

    Ich denke, dieser Beitrag zu Scheidungskosten hat alle meine Fragen beantwortet. Jetzt weiß ich, wie ich vorgehen muss. Wirklich gut geschrieben, muss ich sagen.

    Antworten
  2. Peter sagte:

    Es wird ja die Online Scheidung angesprochen, die viele anbieten,
    Im Artikel steht, dass nie ein Gerichtstermin stattfindet. Ist das immer so oder kann es nur sein, dass eventuell kein Termins stattfinden muss?

    Antworten

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