Schulden bei einer Scheidung: Wer zahlt was?

Ehepaare besitzen viele Gemeinsamkeiten. Dazu zählen auch die mit den Jahren angesammelten Besitztümer, von der Wohnungseinrichtung bis hin zu Fahrzeugen, Immobilien & Luxusgütern. Bei einer anstehenden Scheidung wird auch die Schuldenfrage zum Thema. In unserem Beitrag aus der Rubrik „Partnerschaft“ widmen wir uns dem Thema „Schulden bei Scheidung“ und der wichtigsten Frage: Wer muß was bezahlen?

Schulden bei einer Scheidung

Eine Ehe eingegangen zu sein, bedeutet nicht automatisch, alle Verbindlichkeiten vom Ehepartner übernehmen zu müssen. Unsere Tipps erklären Ihnen die Rechtslage genauer und klären über Vorgehensweisen bei diversen Verbindlichkeiten auf.

Schulden sind nicht gleich Schulden

Die meisten Heiratswilligen verzichten auf einen Ehevertrag. Damit wird die Ehe als Zugewinngemeinschaft geschlossen. Dieser Güterstand veranlasst in der Praxis häufig zu der Annahme, dass nach der Trennung die Verbindlichkeiten weiterhin gemeinsam zu tilgen sind.

Wichtig: Verbindlichkeiten sind nur von beiden Eheleuten zu begleichen, wenn diese auch gemeinsam eingegangen wurden.

Damit die Schuldenfrage im Falle eine Trennung eindeutig geklärt werden kann, müssen Sie zunächst unterscheiden, ob die Außenstände gemeinsam verursacht wurden, oder, ob nur ein Ehepartner dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Tipp: Handelt es sich um gemeinsame Verbindlichkeiten, werden diese jeweils zur Hälfte auf die Eheleute aufgeteilt.

Schulden, die Sie während der Ehe gemacht haben, werden nicht automatisch zu gemeinsamen Eheschulden. Nur wenn Sie beide den Vertrag unterschrieben haben, handelt es sich bei einer Scheidung um gemeinsame Schulden.

Eine Ausnahme stellen eheprägende Schulden dar. Darunter fallen, laut § 1357 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Stromverträge, Gasverträge und Hausratversicherungen. Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs können als gemeinsame Schulden gewertet werden.

Was passiert mit gemeinsamen Verbindlichkeiten?

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft erfolgt in der Regel die Teilung gemeinsamer Verbindlichkeiten. Wenn nur ein Ehepartner für Kredite zahlt, beispielsweise für die gemeinsame Immobilie, kann vom Ex-Partner eine Ausgleichszahlung verlangt werden.

Tipp: Ausgleichszahlungen gelten nur, wenn die Eheleute bereits in getrennten Haushalten leben.

Wohnen die Eheleute noch zusammen, geht die Rechtslage davon aus, dass schon ein nicht aufrechenbarer Beitrag zur gemeinsamen Lebensführung geleistet wird. Ausgleichszahlungen bei Scheidung sind dann in der Regel ausgeschlossen.

Wurde vor der Scheidung eine Immobilie erworben und haben beide Ehegatten den Kaufvertrag oder Darlehensvertrag unterschrieben, erfolgt in der Regel eine Schuldenteilung. Auch hier gibt es Ausnahmen. Geht nur ein Ehegatte einer Beschäftigung nach, sieht die Rechtslage diese Rollenverteilung auch bei der Schuldentilgung gegeben und der verdienende Eheteil wird verpflichtet, bei einer Scheidung für die Verbindlichkeiten weiterhin allein aufzukommen.

Gemeinsame Verbindlichkeiten während der Ehe setzen die gemeinsame Haftung vor dem Gläubiger voraus. Gläubiger haben die Wahl, die Gesamtsumme von Ihnen oder von ihrem Ex-Partner zu verlangen.

Diese Vorgehensweise gilt für folgende Verträge:

  • Mietverträge
  • Kreditverträge
  • Kaufverträge
  • Verträge über Strom oder Gas
  • Autofinanzierungen

Muss man Schulden vom Partner übernehmen – wer zahlt was?

Grundsätzlich ist jeder Eheteil nur für seine eigenen Verbindlichkeiten haftbar zu machen. Es muss folglich immer zwischen Einzelschulden und gemeinsamen Verbindlichkeiten unterschieden werden.

Zur Veranschaulichung möchten wir Ihnen die wichtigsten Schuldenbegriffe nochmals näher erläutern:

Einzelschulden

Einzelschulden sind alle Verträge, die Sie allein abgeschlossen haben. Haben Sie zum Beispiel ein Auto gekauft und den Kaufvertrag allein unterschrieben, kann der Ex-Partner nicht haftbar gemacht werden. Gläubiger können sich in diesem Fall auch nicht an Ihren Partner wenden. Sie sind definitiv allein dafür haftbar und werden entsprechend zur Kasse gebeten.

Gemeinsame Schulden

Diese entstehen, wenn beide Ehegatten einen gemeinsamen Vertrag über Kauf oder Miete von Wohneigentum oder Sachleistungen abschließen. Werden gemeinsame Konten geführt, sind beide Eheteile für die Außenstände verantwortlich. Gläubiger können einen Ehepartner voll haftbar machen. Die Hälfte der Summe können Sie sich von Ihrem Ex-Partner zurückholen.

Eheprägende Schulden

Geschäften zur Deckung des Lebensunterhaltes müssen Sie nicht extra zugestimmt haben, um dafür mitverpflichtet zu werden. Ein Einkauf im Supermarkt, die Anschaffung von Kaffeemaschine & Staubsauger oder Abschluss eines DSL-Vertrages sind Verbindlichkeiten, für die beide Ehegatten haftbar gemacht werden können, obwohl Sie den Kaufvertrag nicht unterschrieben haben oder überhaupt Kenntnis von der Investition erlangten.

Was passiert mit Immobilienschulden?

Eine essenzielle Frage bei der Scheidung dreht sich um die gemeinsame Immobilie. Wer muss die Immobilienschulden übernehmen oder wer darf dort weiterhin wohnen bleiben? Es gibt mehrere Optionen:

Wenn beide Ehegatten bei der Bank als Vertragspartner geführt sind

Es gilt auch hier der Grundsatz: Eingetragene Vertragspartner kommen für die bei einer Scheidung anfallenden Verbindlichkeiten auf.

Tipp: Für die Bank ist es in der Regel nicht relevant, welcher Ehegatte im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

Ziehen Sie nach der Scheidung aus, müssen Sie die laufenden Kredite weiterhin begleichen. Die Tilgungsraten können auf etwaige Unterhaltsansprüche angerechnet werden.

Ein Ehepartner zahlt den anderen aus

Diese Variante wird vermehrt praktiziert: Der Ehegatte, welcher im Haus verbleibt, muss den ausgezogenen Ehegatten auszahlen. Daher kann es Sinn machen, wenn der Kredit auf der Bank umgeschrieben wird und fortan auf den im Haus verbliebenen Ehegatten läuft.

Alternativ kann das Kreditverhältnis vorzeitig aufgelöst werden. Anschließend wird eigenständig ein neuer Kreditvertrag aufgenommen. Dabei muss der Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Müssen Schulden vom Ehegatten übernommen werden?

In einer Zugewinngemeinschaft haftet jeder für seine eigenen Schulden. Der Ehegatte haftet nicht automatisch gesetzlich und wer diese verursacht hat, muss sie auch begleichen.

Schulden, die bereits vor der Ehe entstanden sind, müssen Sie nicht übernehmen, dafür können Sie nicht haftbar gemacht werden.

Wenn Sie eine Bürgschaft für den Ex-Partner unterzeichnet haben, können Sie auch nach der Scheidung für seine Verbindlichkeiten haftbar gemacht werden und sollten sich von der Bürgschaft befreien lassen.

Weiterführende Informationen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Links zu Webseiten mit weiteren Information, Tipps und Hinweisen:

https://www.scheidung.org/schulden/

https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/krise-und-konflikt/krisetelefone-anlaufstellen/schulden-und-drohende-wohungslosigkeit-125466

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