Scheidung: alles was Sie über eine Ehescheidung wissen müssen

Romantikern wird es nicht gefallen: Eine Ehe ist nichts anderes als ein Vertrag, in dem sich beide Ehegatten zu gegenseitiger Versorgung verpflichten. Er hat lediglich die Besonderheit, dass er nicht vor einem Notar abgeschlossen wird, sondern vor einem Standesbeamten. Dies klingt spröde und unromantisch, aber so ist der Gesetzgeber nun mal. Wie jeden anderen auf Dauer angelegten Vertrag muss man nach dieser Logik auch eine Ehe kündigen können. Weil sich „Kündigung“ allzu prosaisch anhören würde, hat sich der Gesetzgeber dafür einen anderen Begriff einfallen lassen: Scheidung.

Wir haben mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht über das Thema Scheidung gesprochen und von ihm Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Ehescheidung und Trennung erhalten.

Scheidung – in Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden

Nach der Statistik wird ein Drittel aller geschlossenen Ehen wieder geschieden. Dies klingt nach einem kalkulierbaren Risiko, weil man unwillkürlich denkt, man würde dann eben zu dem glücklichen zwei Drittel gehören, die für den Rest des Lebens zusammenbleiben. Wer so denkt liegt gründlich falsch: Von den Ehen, bei den beide Ehepartner zum ersten Mal im Leben die Ehe eingegangen sind, werden die allermeisten über kurz oder lang wieder geschieden.

Viele Menschen heiraten aber ein zweites Mal, und dann klappt es. Das häufigere Gelingen von Zweitehen verschönert die Statistik und ist der einzige Grund, wie die dieses Drittel zusammenkommt. Die Statistik lügt also nicht. Die verschweigt lediglich, wie der von ihr verkündete Anteil von Scheidungen rechnerisch zustande kommt. Optimismus ist also nicht angebracht.

Zum Trost: eine Scheidung ist nicht so schlimm wie es aussieht.

Wann kann man sich Scheiden lassen?

Scheiden lassen kann sich ein Ehepaar frühestens, wenn beide Ehepartner getrennt ein Jahr lang leben und beide auch geschieden werden wollen. In seltenen Fällen widersetzt sich ein Ehepartner. Dann muss man drei Jahre warten, denn erst dann kann gegen den Willen des anderen Ehepartners die Scheidung angesprochen werden.

Wie lange ist Trennungsjahr bei Scheidung?

Getrenntleben klingt danach, dass dazu zwei Wohnungen erforderlich sind. Viele Ehepaare verdienen aber nicht genügend Geld, um sich zwei Wohnungen leisten zu können. Eng wird es vor allem, wenn Kinder da sind und zumindest ein Ehepartner eine größere Wohnung braucht, um die Kinder wohnen zu lassen.

Man kann deshalb das Trennungsjahr sogar in derselben Wohnung verbringen. Es müssen dann aber beide Ehegatten klar voneinander abgegrenzte eigene Wohnbereiche haben, und es darf keine gemeinsame Haushaltsführung mehr stattfinden.

Zitat: Uwe Haug, Rechtsanwalt

Wenn der eine für den anderen noch einkaufen geht, und wenn die Familie gemeinsam kocht und am gleichen Tisch isst, kann von einem wirklichen Getrenntleben nicht die Rede sein. Am besten ist es natürlich, wenn ein Ehepartner auszieht. Der Ehepartner, der später den Scheidungsantrag stellt, muss nämlich beweisen, dass man die Trennungszeit wirklich eingehalten hat.

In der Praxis ist dieser Punkt allerdings von geringer Relevanz: Nach einjährigem Getrenntleben reicht es, wenn der andere Ehepartner dem Gericht erklärt, dass er nicht geschieden werden möchte. Das genügt, um den Scheidungsantrag zum Platzen zu bringen. Eine Beweisaufnahme darüber, ab welchen Zeitpunkt man nun genau getrennt gelebt hat, ist überflüssig. Nach dreijährigem Getrenntleben haben sich die meisten mit diesen Zustand abgefunden, sodass es bloß noch eine Formsache wäre, den anderen zum Beweis zu zwingen.

Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?

Wer sich scheiden lassen will, muss einen Rechtsanwalt aufsuchen, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Ohne Anwalt geht es nicht, denn das Gesetz schreibt die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor. Besondere „Scheidungspapiere“ sind nicht erforderlich. Sowas gibt es nur in amerikanischen Filmen. Der Scheidungsantrag kann sich darauf beschränken, dem Gericht mitzuteilen, dass man geschieden werden möchte, dass man ein Jahr getrennt gelebt hat, und das der andere Ehepartner voraussichtlich mit der Scheidung einverstanden ist. Dies fällt meist unspektakulär kurz aus. Es ist auch (siehe oben) nur eine Vertragskündigung, weiter nichts.

Scheidung – welche Scheidungsgründe gibt es?

Wenn beide Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt haben und mit der Scheidung einverstanden sind, genügt dies als Scheidungsgrund. Es gibt allerdings, wenngleich selten, auch sogenannte Härtefallscheidungen. Dann muss der Rechtsanwalt zusammen mit dem Scheidungsantrag dem Gericht schriftlich Gründe schildern, aus denen es der Antragstellerin oder dem Antragssteller völlig unzumutbar ist, noch an der Ehe festgehalten zu werden, auch während eines Trennungsjahres.

Was sind schwerwiegende Scheidungsgründe?

Diese Gründe müssen so schwerwiegend sein, dass jeder vernünftige Mensch den Kopf schüttelt und meint, dass es unter diesen Umständen niemand mehr zumutbar ist, verheiratet zu bleiben.

Gibt es Härtegründe für eine Scheidung?

Zugegeben: dies hört sich sehr ausweichend an. Wenn der andere Ehepartner einen fortwährend verprügelt, ist dies sicherlich ein Härtegrund, der eine sofortige Scheidung erfordert. Darunter wird es allerdings schon schwieriger. Fortgesetzte sexuelle Untreue kann man einem modernen Familiengericht längst nicht mehr als Härtegrund für eine sofortige Scheidung vorsetzen.

Es gibt eine Menge Sachverhaltskonstellationen, wo die Meinungen auseinandergehen. Was ist etwa wenn:

  • sich ein Ehegatte dauerhaft einem anderen Partner zuwendet und diesen sogar, wenngleich nur religiös vor einem buddhistischen Priester, heiratet?
  • ein Ehepartner die Bankvollmacht missbraucht, die ihm der andere Ehepartner erteilt hat, und sich mit dessen Vermögen davonmacht?
  • ein Ehegatte jeden Tag schwer betrunken nachhause kommt und anschließend aus purer Bosheit statt in die Toilette in die Schrankwand pinkelt?
  • oder der Ehegatte drei Tage nach der Hochzeit, ohne Gründe mitzuteilen, plötzlich nicht mehr nachhause kommt, sondern untertaucht?

Nein, an dieser Stelle wird nicht verraten, wie die Sache jeweils ausgegangen ist.

Gerichte setzen sich über das Problem übrigens elegant hinweg: Sie ziehen das Verfahren einfach so lange hin, bis das Trennungsjahr sowieso abgelaufen ist. Dann braucht man sich mit dem hässlichen Ausgangspunkt für die Scheidung nämlich nicht mehr befassen.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Am leichtesten ist eine Scheidung, wenn der andere Ehegatte den Scheidungsantrag bloß noch ab nicken muss, weil er selbst ebenfalls geschieden werden möchte. In diesem Fall braucht dieser nicht einmal einen eigenen Rechtsanwalt, denn auf diese bloße Zustimmungserklärung erstreckt sich der gesetzliche Anwaltszwang nicht.

Diese sogenannte einvernehmliche Scheidung ist der Idealfall. Das Unangenehme an einer Scheidung ist jedoch nicht das eigentliche Scheidungsverfahren, das nur das Ehepaar angeht. Dieser Termin ist eine Formalie, in der es knapper und sachlicher angeht als damals bei der Trauung. Die Scheidung selbst fürchten auch die wenigsten Menschen.

Was als Katastrophe empfunden wird, sind die sogenannten Folgesachen. Dies sind der Streit um den Zugewinnausgleich und um den Unterhalt für die Kinder und in manchen Fällen auch für den anderen Ehegatten. Bei diesen sogenannten streitigen Scheidungen bildet der eigentliche Ausspruch der Ehescheidung nur den Schlusspunkt. Wenn diese Dinge strittig werden, müssen sich beide Ehegatten von Rechtsanwälten vertreten lassen.

Was versteht man unter einem Zugewinnausgleich bei einer Scheidung?

Die Frage „wer bekommt das Haus ?“ entspricht dem Klischee vom bedauernswerten Ehemann, der von seiner habgierigen Ehefrau ausgeplündert wird. In den Vereinigten Staaten und dementsprechend in amerikanischen Spielfilmen kann diese Frage eine Rolle spielen, weil das eheliche Güterrecht dort völlig anders aufgebaut ist, als in Deutschland, wo man entweder in der unkomplizierten Gütertrennung oder eben in der (eigentlich auch nicht komplizierten) Zugewinngemeinschaft lebt.

Die Zugewinngemeinschaft

Eine Zugewinngemeinschaft funktioniert so: Beide Ehepartner behalten bei der Eheschließung ihr Vermögen. Es wird etwa ein gemeinschaftliches Vermögen daraus. Beide Ehepartner verwalten ihr Vermögen auch während der Ehe jeweils selbst. Wer dabei während der Ehe erfolgreicher war, das heißt: mehr hinzugewonnen hat, muss dem anderen Ehepartner nach der Scheidung einen Ausgleichsbetrag bezahlen, den Zugewinnausgleich.

Gütertrennung durch Ehevertrag vereinbaren

Wenn man im Kontext der Trennung und Scheidung diesen Streit nicht möchte, sollte man vor oder während der Ehe einen Ehevertrag abschließen, in dem die Gütertrennung vereinbart wird. Empfehlenswert sind solche Eheverträge bei großem Altersunterschied und Vermögensunterschied der Ehepartner, auch, wenn ein Ehegatte während der Ehe als Unternehmer sehr erfolgreich wird.

Im letztgenannten Fall fällt nämlich der Wert des Unternehmens ebenfalls in sein Endvermögen, das bei der Scheidung mit dem Endvermögen des anderen Ehepartners verglichen wird, um den Differenzbetrag auszurechnen.

In Eheverträgen gibt es hierzu aber eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die solche Härten vermeiden und vor allem verhindern, dass verbitterter Streit ausbricht. Allerdings gibt es auch in Eheverträgen Grenzen.

Der Trennungsunterhalt nach einer Scheidung

Vereinbarungen, die Unterhaltsansprüche des schlechter verdienenden Ehepartners gegen den besser verdienenden Ehepartner von vorneherein ausschließen sollen, nützen nichts, weil sie schlicht unwirksam wären. Dies ist ein häufiger Streitpunkt. Gerade wenn sich der Unterhaltsberechtigte Ehepartner von der Ehe lossagt, weil er oder sie bereits anderweitig orientiert hat. Allein diese Tatsache kränkt den Verlassenen, der dann erst recht nicht einsehen will, während der Trennungszeit auch noch Unterhalt bezahlen zu müssen.

Bei den meisten Scheidungen ist zwar gerade dies das heikle Problem, das die Partnerschaft belastet hatte, durchspielt dies praktisch meist eine nur geringe Rolle, zumindest dann, wenn die Einkommen nicht allzu erheblich auseinanderliegen. Entschärft hat der Gesetzgeber dagegen das Problem des nachehelichen Unterhalts, der ebenso ungern bezahlt wurde.

Nach der Scheidung müssen beide Ehepartner nämlich wieder auf eigenen wirtschaftlichen Füßen stehen, und es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen man dennoch eine Zeitlang für den anderen Unterhalt zahlen muss. Sie beschränken sich aber auf Fälle, in denen der andere keine Chance auf ein eigenes Einkommen hätte und buchstäblich vor dem Nichts stehen würde. Sie gibt es natürlich, aber sie sind selten. Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt lassen sich in Eheverträgen und in Scheidungsfolgenvereinbarungen ausschließen, Ansprüche auf Trennungsunterhalt dagegen nicht.

Wer bekommt bei einer Scheidung die Kinder?

Emotional erschweren kann man eine Scheidung am besten dadurch, dass man sich um die Kinder streitet. Dabei werden die Kinder nicht selten als Waffe gegen den anderen Ehepartner eingesetzt:

Wer die Kinder hat, bekommt vom anderen Kindesunterhalt.

Das viel gepriesene Wechselmodell ist dabei eine heuchlerische Lösung. In Wirklichkeit wird damit eine Pattsituation vereinbart, in der man von sich gegenseitig keinen Kindesunterhalt verlangen kann, weil das Kind für eine Woche beim einen und in der anderen Woche beim anderen Ehepartner ist.

Damit mögen die Eltern den Streit um den Unterhalt beigelegt haben. Es geht aber auf Kosten der Kinder, die beim Wechselmodell nach jedem Wochenende umziehen müssen.

Scheidung Versorgungsausgleich – was sich dahinter verbirgt

Wenn es zur streitigen Scheidung mit allen hitzigen Diskussionen über diese Themen kommt, interessiert der Versorgungsausgleich merkwürdigerweise erstmal am wenigsten. Es ist ein leises Verfahren, welches das Familiengericht von Amtswegen durchführt: Es ermittelt, wie viele Rentenanwartschaftspunkte jeder Ehepartner während der Ehe gesammelt hat. Dann überträgt es vom Versicherungskonto des Erfolgreicheren die Hälfte seines Vorsprungs auf das Versicherungskonto des weniger erfolgsreichen Ehepartners.

Der Sinn ist: beide Ehepartner sollen am Ende der Ehe gleich viele Anwartschaftspunkte für die Rente erwirtschaftet haben. Der Gesetzgeber verfolgte dabei das Ziel, dass gerade Frauen, die nicht arbeiten können, solange sie Kinder zur Welt bringen und aufziehen, keine Nachteile daraus haben, wenn sie in diesen Zeiträumen notwendigerweise nicht gearbeitet hätten.

Weil in diesem Verfahren auch nur Rentenanwartschaftspunkte verteilt werden, und keine Häuser oder Barvermögen, ist der Versorgungsausgleich am wenigsten emotional beladen, wenn es zur Scheidung kommt.

Scheidungsfolgevereinbarung – was versteht man darunter?

Mit einigem Geschick kann es Rechtsanwälten gelingen, während der Trennungszeit Scheidungsvereinbarungen auszuhandeln. Die Ehegatten regeln darin ihre Streitigkeiten über die Scheidungsfolgesachen einvernehmlich bei. Damit erspart man sich, den Streit vor Gericht auszufechten, was auch Kosten spart. Rechtsanwälte wissen nämlich genau, wer wem was bezahlen muss. Sie haben dieselbe Ausbildung wie das Familiengericht, weshalb wenden sie dieselben Berechnungsmethoden an, die auch der Familienrichter oder die Familienrichterin anwenden würde.

An einem einzigen Nachmittag kann der ganze Streit dann beigelegt werden. Von dieser Möglichkeit wird allerdings viel zu selten Gebrauch gemacht, was so gut wie nie an den Rechtsanwälten liegt, sondern an den Ehepartnern: Die meisten glauben, doch besser abzuschneiden, wenn sie das Gericht über alles entscheiden lassen, als wenn sie nur die Rechtsanwälte rechnen lassen.

Im Nachhinein merken die meisten, dass dies die schnellere und vor allem die billigere Methode gewesen wäre, den Streit aus der Welt zu bringen, denn über jede Scheidungsfolgesache, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Kinder – muss ein eigenständiges Verfahren durchgeführt werden (jetzt heißt es Verfahren, vor einigen Jahren hieß es noch Prozess), von denen jedes einzelne Geld kostet.

Was kostet eine Scheidung?

Eine Scheidung ist teuer, heißt es. Das stimmt nicht. Wenn sich zwei Ehepartner scheiden lassen, die zusammen monatlich netto 2.000 verdienen, werden 801 Euro Gerichtskosten fällig. Diese werden am Ende geteilt. Einigt man sich vorher über alles, was strittig werden könnte, braucht man nur einen Rechtsanwalt, der 1.820,70 Euro kostet.

Bei gutem Willen lassen sich diese Scheidungskosten noch untereinander aufteilen. Wenn beide meinen, dass sie einen Rechtsanwalt brauchen, bezahlt eben jeder diese 1.820,70 Euro. Darin ist übrigens das Verfahren über den Zugewinnausgleich schon eingepreist. Wenn Sie als Ehepaar zusammen netto 7.000 monatlich verdienen, wird es schon teurer. Dann belaufen sich die Gerichtskosten auf 1.035 Euro, und die Rechtsanwaltskosten auf 2.231,25 Euro.

Unterm Strich: dies ist noch erschwinglich. Wenn man jedoch zusätzlich um, beispielsweise 800 Euro Unterhalt im Monat streitet, zahlt am Ende der, der verliert, 4.099,70 Euro. Streitig man sich dann auch noch, wieder beispielsweise um 50.000 Zugewinnausgleich, bedeutet dies für den Verlierer ein Prozesskostenrisiko von 8.605,45 Euro.

Ab wann ist eine Ehescheidung rechtskräftig?

Rechtskräftig ist die Scheidung einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses, wenn bis dahin keine Seite dagegen Beschwerde eingelegt hat. Damit ist man dann endgültig geschieden. Die Welt hat sich dann aber nur in einer einzigen Hinsicht verändert: Ab diesem Zeitpunkt dürfte man wieder heiraten.

Kindesunterhalt bei Scheidung

Mit Rechtskraft der Scheidung ist dann auch das lästige Thema Trennungsunterhalt zu Ende. Nicht zu Ende ist dagegen das Thema Kindesunterhalt. Der Kindesunterhalt hat nämlich mit den Streitigkeiten der Eltern über deren Ehe überhaupt nichts zu tun. Deshalb bekommen auch uneheliche Kinder Unterhalt bezahlt. Der Unterhalt ist ein Anspruch des Kindes selbst. Dies wird oft verkannt, weil er meist erst geltend gemacht wird, wenn die Ehe zerbrochen ist, und zwar zwangsläufig von dem Ehepartner, bei dem die Kinder leben. Viel Zorn wird dabei auf dieses Thema Kindesunterhalt projiziert, obwohl sich die Wut in Wirklichkeit auf den anderen Ehepartner richtet, bei dem die früherer Liebe kalter Habgier gewichen zu sein scheint.

Kindesunterhalt – wer muß zahlen?

Wer eheliche oder uneheliche Kinder hat, muss Kindesunterhalt zahlen. Egal ob er will oder nicht. Dies überfordert aber niemand. Die allermeisten Gerichte in Deutschland wenden bei der Berechnung die Düsseldorfer Tabelle an. Wer sie zu lesen versteht, weiß sofort, wie viel Unterhalt er bezahlen muss. Was Sie an Unterhalt zahlen müssen, richtet sich zum einen nach Ihrer Leistungsfähigkeit als Unterhaltsschuldner. Wenn Sie viel verdienen, zahlen Sie mehr. Wenn Sie weniger verdienen, zahlen Sie auch weniger.

Das andere Kriterium ist der Bedarf des Kindes. Kleinkinder brauchen weniger zu Essen, zu Trinken und Platz zum Wohnen als große Kinder, und ein kleines Laufrad kostet weniger als ein ausgewachsenes Fahrrad. Deshalb steigen die Unterhaltsbeträge, passend zur jeweiligen Einkommensgruppe, mit dem Lebensalter an.

Düsseldorfer Tabelle verstehen lernen

Die Düsseldorfer Tabelle müssen Sie aber genau lesen, um sie zu verstehen. Halten Sie sie in der einen Hand und die eigene Gehaltsabrechnung in der anderen, verzweifelen Sie innerhalb einer Minute. Lassen Sie sich aber erklären, kommen Sie zu ganz anderen Zahlen, mit denen Sie durchaus leben können.

Wie lange muss man Kindesunterhalt zahlen?

Den Kindesunterhalt schuldet man, bis das Kind wirtschaftlich für sich selbst sorgen kann. Wenn das Kind die Idee hat, nach der Realschule beispielsweise zur Polizei zu gehen, wo man im ersten Ausbildungsjahr bereits über tausend Euro Ausbildungsvergütung erhält, ist man das Problem schnell los. Gedenkt das Kind jedoch zu studieren, kann es dagegen schon sein, dass man zweieinhalb Jahrzehnte in der Pflicht steht.

Sorgerecht – wer bekommt die Kinder?

Eine häufige Frage ist auch, wer bei der Scheidung die Kinder bekommt. Hierfür gibt es keine starren Regeln.

Das gemeinsame Sorgerecht

Grundsätzlich behalten beide Elternteile das Sorgerecht, auch über die Scheidung hinaus. Das Sorgerecht für sich alleine zu beantragen, bedeutet, dem anderen das Sorgerecht zu entziehen. Hier ist es ähnlich wie bei den Härtefallscheidungen (siehe oben). Wenn das Familiengericht einem Elternteil das Sorgerecht erziehen und es alleine dem anderen Elternteil übertragen soll, muss schon allerhand passiert sein, wodurch sich der betroffene Elternteil völlig disqualifiziert hat.

Entzug des Sorgerechts

Um das Familiengericht dazu zu bringen, von der Regel des gemeinsamen Sorgerechts abzuweichen, muss man dem anderen Elternteil schon sehr schwerwiegende Fehlverhalten gegenüber dem Kind nachweisen. Vom Sorgerecht ausgeschlossen werden kann der Elternteil, der:

  • sein Kind geradezu verwahrlosen lässt
  • seine erzieherischen Ziele mit Gewalt durchsetzt
  • oder wegen Alkoholabhängigkeit oder Drogenabhängigkeit erwiesenermaßen unzuverlässig ist.

Der Umstand, dass man eine Gefängnisstrafe absitzen muss, reicht dagegen für sich genommen noch nicht aus: Gewiss ist dies der leibhaftige Beweis, dass man nicht der allerfesteste Charakter ist, doch ist man deshalb nicht automatisch außer Stande, vernünftig an der Personensorge und Vermögensorge des Kindes mitzuwirken. Die nötigen Vereinbarungen hierzu kann man schließlich auch in Besucherraum der Justizvollzugsanstalt treffen.

Wann kann das Sorgerecht noch entzogen werden?

Auch hier gibt es abenteuerliche Grenzfälle und Einzelfälle, in denen man sehr geteilter Meinung darüber sein kann, ob sich hier jemand disqualifiziert hat, dass elterliche Sorgerecht auszuüben. Oder nicht.

Wie ist es, wenn eine Ehefrau ihren Liebhaber bei Abwesenheit des Gatten in der eigenen Wohnung empfängt und in der demselben Sex mit ihm hat, indem das Wickelkind in der Wiege liegt?

Wie ist es, wenn ein Ehemann Erotikfilme guckt und den neunjährigen Sohn mitschauen lässt?

Auch hier werden die wirklichen Ergebnisse des familiengerichtlichen Verfahrens lieber nicht verraten, um der Fantasie keine Grenzen zu setzen, wie die Sache wohl ausgegangen sein könnte.

Bei Scheidungskriegen ist der (am Ende doch selten erfolgreiche) Versuch, dem anderen Ehepartner das Sorgerecht wegzunehmen, nur Ausdruck überschäumenden Zorns und beharrlichen Vernichtungswillens. Im Sud dieser negativen Gefühle wird oft übersehen, dass sich die Sache allzu leicht zum Bumerang entwickelt.

Gerade wenn man Familiengericht die denkbar allerschlimmsten Geschichten aufgetischt werden fällt von der Richterbank nicht selten die Frage zurück:

Und wie konnten Sie das eigentlich zulassen, wenn Sie das doch so genau wissen?

In der Tat, etwa den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der Kinder kann ein Ehepartner nur dann erheben, wenn er davon wusste. Wenn dieser Vorwurf erst in einem Scheidungsverfahren erhoben wird, kann es nicht anders gewesen sein, als dass man jahrelang über diese Vorgänge hinweggesehen hat. In solchen Fällen disqualifiziert sich der Ehepartner, der nicht eingeschritten ist, genauso wie der andere Ehepartner, der die Tat begangen hat.

Weil die eigene weiße Weste oft eine Seltenheit ist, endet der Versuch, dem anderen Ehepartner das Sorgerecht zu entziehen, nicht selten damit, dass das Familiengericht keinen der beiden für in der Lage hält das Kindeswohl durchzusetzen. Dann landet das Kind am Ende bei Pflegeeltern.

Wer haftet bei einer Scheidung für gemeinsame Schulden?

Eine häufig gestellte Frage ist, wie es nach einer Scheidung mit Schulden, wie gemeinsam aufgenommene Kredite oder sonstige gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten steht. Die Antwort ist einfach: Wenn ein Ehepaar gemeinsam einen Kredit aufnimmt, haftet es gegenüber der Bank auch nach der Scheidung weiter.

Wenn Sie eine Wohnung gemeinsam gemietet haben, haften Sie für die Miete auch unabhängig von der Scheidung weiter. Hier werden Sie als Ehepartner nicht anders behandelt wie als unverheirateter Mensch. Selbiges gilt, wenn Sie miteinander ein Geschäft eröffnen und dafür einen Kredit brauchen oder ein Büro mieten.

Anders kann es in Einzelfällen lediglich sein, wenn ein Ehepartner für einen Geschäftskredit des anderen Ehepartners bürgt oder gegenüber der Bank dessen Schuld „pro forma“ beigetreten ist, damit die Bank ausreichende Sicherheiten zur Verfügung hat. Erweist sich später, dass der bürgende Ehepartner kein auch nur mittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse an der Kreditaufnahme des anderen Ehepartners hatte, und dass er selbst unmöglich in der Lage gewesen wäre, realistisch für die Schuld des anderen einzustehen, können die Bürgschaft oder der Schuldbeitritt unwirksam sein. Darauf hat allerding die Scheidung keinen Einfluss beziehungsweise stellt sich das Problem unabhängig von der Scheidung. Die Frage muss man mit dem Gläubiger ausfechten, nicht mit dem Ehepartner bei der Scheidung.

77 Kommentare
  1. Natalie sagte:

    Mein Bruder will sich nun auch scheiden lassen. Er und seine Frau haben es schon eine Weile versucht und auch eine Paartherapie gemacht. Nun soll die Scheidung vorangetrieben werden. Ich wusste gar nicht, dass man sich erst scheiden lassen kann, wenn man ein Jahr getrennt gelebt hat. Dass das Trennungsjahr dann auch drei Jahre beinhalten kann, ist wirklich sehr interessant. Ich werde meinem Bruder aber den Gang zum Rechtsanwalt ans Herz legen, damit er auch über alles aufgeklärt ist.

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  2. Pierre Durand sagte:

    Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Ehescheidung. Meine Tante lässt sich vor ihrer neuen Eheschließung von einem Anwalt für Familienrecht beraten. Gut zu wissen, dass eine Scheidung erst möglich wird, wenn das Paar ein Jahr getrennt gelebt hat.

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  3. Magdalena S. sagte:

    Vielen Dank für diesen gut geschriebenen Ratgeber „Scheidung: alles was Sie über eine Ehescheidung wissen müssen“. Meine Schwester möchte sich scheiden lassen und ich werde ihr diesen Beitrag weiterleiten.

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  4. Nina Hayder sagte:

    Ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen. Durch den Artikel „Scheidung: alles was Sie über eine Ehescheidung wissen müssen“, habe ich erfahren, dass eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich ist. Nun werde ich einen guten Anwalt suchen, der mir den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht.

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  5. Mario S. sagte:

    Zu Ihrem Beitrag Beitrag „Scheidung: alles was Sie über eine Ehescheidung wissen müssen“
    Bisher dachte ich immer, dass man Unterhalt bis zu einer bestimmten Altersgrenze des Kindes zahlen muss, und nicht bis dieses wirtschaftlich für sich selbst sorgen kann. Zurzeit befinde ich mich leider im Streit über die Wohnung mit meiner Frau. Da wir uns sowieso bald sehr wahrscheinlich scheiden möchten, sollte ich einen Anwalt konsultieren.

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  6. Joachim sagte:

    Danke für den informativen Beitrag „Scheidung – alles was Sie über eine Ehescheidung wissen müüsen“. Mein bester Freund ist geschieden und hatte dafür einen Anwalt für Familienrecht zurate gezogen. Mir war gar nicht bewusst, dass in Deutschland jede dritte Ehe geschieden wird.

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  7. Daniel sagte:

    Meine Frau und ich sind seit 5 Jahren verheiratet und möchten uns demnächst scheiden lassen. Dabei war es interessant in Beitrag „Scheidung: alles was Sie über eine Ehescheidung wissen müssen“ zu lesen, dass sich ungefähr ein Drittel aller Ehepartner wieder scheiden lassen, was mir ziemlich hoch vorkommt. Da ich anscheinend kein Einzelfall darstelle, werde ich mir einen Familienrechtsanwalt suchen, der mir mit der Scheidung helfen kann.

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  8. Lena sagte:

    Danke für den Beitrag „Scheidung: alles was Sie über eine Ehescheidung wissen müssen“. Eine sehr gute Freundin möchten sich von ihrem Mann scheiden lassen, das tut mir sehr leid, da sie immer sehr glücklich schienen. Ich wusste gar nicht, dass man erst ein Jahr lang getrennt leben muss und beide auch geschieden werden wollen, dass es zu einer Scheidung kommen kann.

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  9. Merlyn sagte:

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Scheidung. Ich will mich von meinem Mann scheiden lassen und suche gerade nach nützlicher Information sowie nach einer Rechtsanwaltskanzlei. Interessant zu wissen, dass das Trennungsjahr sogar in derselben Wohnung verbracht sein kann.

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  10. Mario sagte:

    Ich finde es fair, dass das das Paar nach der Scheidung bei der Bank gleichermaßen haftet, wenn ein Kredit vorher aufgenommen wurde. Weil ich betrogen wurde und so keine Ehe führen kann, möchte ich mich nun scheiden lassen und somit die Ehe auflösen. Hoffentlich finde ich dafür schnell einen guten Anwalt für Scheidungen.

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  11. Sandra A. sagte:

    Ich möchte mich scheiden lassen und bin momentan auf der Suche nach Scheidungs Tipps. Ihr Beitrag „Scheidung, alles was Sie über eine Ehescheidung wissen müssen“ hat mir sehr geholfen. Vielen Dank. Jetzt muß ich nur noch den richtigen Scheidungsanwalt suchen.

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  12. Karl sagte:

    Meine Frau und ich haben uns dazu entschieden, dass wir uns scheiden lassen. Nun möchte ich mich gut auf den ganzen Scheidungsprozess vorbereiten. Mir war gar nicht bewusst, dass eine Scheidung erst nach einem Trennungsjahr erfolgen kann. Also müssen wir vor unserer Ehescheidung ein Jahr getrennt leben. Da wir unsere Trennung aber erst vor kurzem erfolgte, steht also noch ein langer Prozess an. Ich werde mir mal einen Scheidungsanwalt bzw. Rechtsanwalt für Familienrecht suchen, um mich vollständig beraten zu lassen. Vielen Dank für all die hilfreichen Informationen.

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  13. Lucy sagte:

    Tatsächlich ist ein sehr häufiges Streitthema der Kindesunterhalt bei Ehescheidungen. Genau wie alle Rechtsgebiete ist auch das Familienrecht sehr umfangreich und komplex, weshalb die Beratung eines Anwaltes für Scheidungen eine dankbare Unterstützung ist. Auch weitere Streitpunkte, allen voran das Sorgerecht, beschäftigen Eltern gerade dann, wenn beide Parteien es anstreben.

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  14. Lena sagte:

    Danke für den informativen Artikel zum Thema Ehescheidung. Eine gute Freundin ist sich mit Ihrer Ehe nicht mehr so sicher und überlegt, ob Sie die Scheidung einreichen soll. Dafür möchte Sie sich bei einem Anwalt für Familienrecht informieren. Mir war gar nicht bewusst, dass laut Statistik wieder jede Dritte Ehe geschieden wird.

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  15. Nina H. sagte:

    Meine Freundin möchte sich leider von ihrem Mann scheiden lassen. Interessant, dass man hierfür schon vor der Scheidung in zwei getrennten Wohnung wohnen sollte, um wirklich als „getrennt lebend“ betitelt werden zu können. Ich werde ihr den Rat geben, sich an einen Scheidungsanwalt bzw. Anwalt für Familienrecht zu wenden.

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  16. Anna sagte:

    Vielen Dank für Ihren Beitrag zum Thema „Scheidung“. Ich bin seit 2 Jahren verheiratet und liebe meinen Mann nicht mehr. Aus diesem Grund denke ich immer öfter über eine Scheidung nach, bin mir aber noch unsicher…

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  17. Ramona sagte:

    Meine Schwester macht derzeit eine Scheidung durch und sucht einen Rechtsanwalt für Familienrecht. Da habe ich mich gefragt, ob es im Internet nicht Tipps diesbezüglich gibt. Nun weiß ich, dass es ein Trennungsjahr geben muss, um sich vollständig scheiden lassen zu können, wenn auch in derselben Unterkunft.

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  18. Lea Mühlich sagte:

    Ich lasse mich zwar nicht scheiden, bin allerdings trotzdem an der Thematik interessiert. Ich wusste nicht, dass für jeden Streitpunkt (Scheidungsfolgesache, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Kinder) ein eigenständiges Verfahren durchgeführt werden muss. Am besten regelt man das dann doch vorher mit dem Rechtsanwalt.

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  19. Maximilian Behrens sagte:

    Ich habe mich von meiner Frau scheiden lassen und fühle mich seit dem niedergeschlagen. Wichtig war hier zu lesen, dass es schwer für einen Vater ist, das Sorgerecht für die Kinder zu bekommen. Ich denke, ich werde mich an einen Fachmann wenden, der mich emotional unterstützen kann.

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  20. Paul K. sagte:

    Meine Frau und ich haben uns nun dazu entschieden, dass wir uns scheiden lassen wollen. Ich recherchiere daher gerade, was alles auf mich zukommt. Mir war gar nicht bewusst, dass bei einer Scheidung immer ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss, da dieser den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen muss. Ich werde mich daher erkunden und mir einen passenden Rechtsanwalt suchen. Vielen Dank für die Infos.

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  21. Susanne sagte:

    Mein Mann ist vor 6 Wochen ausgezogen, aber von Scheidung ist noch nicht die Rede. Er nimmts sich (offiziell gerade eine mehrwöchige „Auszeit“ von der Familie. Aber es gibt schon eine andere Frau in seinem Leben). Ich habe mich aber schon einmal durch Ihren Beitrag informiert, falls es zur Ehescheidung kommt.

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  22. Nina Hayder sagte:

    Leider möchte sich meine Freundin von ihrem Mann scheiden lassen. Traurig zu wissen, dass fast jede dritte Ehe geschieden wird. Ich werde meiner Freundin den Tipp geben, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

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  23. Sandra Geier sagte:

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Ehescheidung. Gut zu wissen, dass diese erst nach einem Trennungsjahr geschehen kann, welches verkürzt wird, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Ich kann mir vorstellen, dass man einen Rechtsanwalt befragen sollte, wenn man wissen will, ob bei einem persönlich so ein Grund vorliegt.

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  24. Tamara sagte:

    Ich bin seit September glücklich geschieden. Mein Ex-Mann und ich konnten im Vorfeld unserer Scheidung alles einvernehmlich klären. Aus diesem Grund konnten wir mit nur einem Scheidungs-Anwalt unsere Ehescheidung durchziehen.

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  25. Maria Schwarz sagte:

    Ich finde es verwunderlich, dass bei vielen geschiedenen Personen die zweite Ehe funktioniert. Ich möchte mich von meinem Mann trennen, weil dieser mich das zweite Mal betrogen hat. Hoffentlich finde ich dafür schnell einen professionellen Anwalt für Scheidungen.

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  26. Martin Lobinger sagte:

    Gut zu wissen, dass sich ein Ehepaar frühestens scheiden lassen kann, wenn beide Ehepartner getrennt ein Jahr lang leben und beide auch geschieden werden wollen. Mein Onkel möchte sich von seiner Ehefrau scheiden lassen. Er kann es kaum abwarten, dass es seit dem Beginn des Getrenntlebens ein ganzes Jahr wird.

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  27. Lea Mühlich sagte:

    Eine Bekannte von mir musste kürzlich zu einem Rechtsanwalt, da sie sich gerade scheiden lässt. Ich wusste nicht, dass Ehen, bei denen beide Partner zum ersten Mal die Ehe eingehen, in den allermeisten Fällen wieder aufgelöst werden und die Zweitehen eher halten. Das denkt man irgendwie nicht.

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  28. Marlon Weber sagte:

    Meine Frau möchte sich von mir scheiden lassen. Mir war dabei nicht bewusst, dass man eine Scheidungsvereinbarung aushandeln sollte. Ich werde mich an einen Fachanwalt wenden, der mir mehr dazu erzählen kann.

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  29. Manfred Lang sagte:

    Auch wenn man sich einig ist, kann eine Scheidung recht lange dauern, bis sie vollzogen ist. Es muss alles geklärt sein, was rechtsanhängig ist. Und dann kommt es zum Scheidungstermin.

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  30. Jan Dijkstra sagte:

    Interessant, dass laut Statistik jede dritte Ehe scheitert. Meine Frau will sich von mir scheiden lassen und das komplette Sorgerecht für meinen Sohn übernehmen. Da ich ihre Meinung definitiv nicht ändern kann, wende ich mich dafür die Tage an einen guten Anwalt für Familienrecht.

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  31. Andreas L. sagte:

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Scheidung. Gut zu wissen, dass man bei einer einvernehmlichen Scheidung ein Jahr getrennt leben muss, damit man diese einreichen kann. Ich denke, so einen Schritt sollte man sicherlich mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht besprechen.

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  32. Nina H. sagte:

    Meine Freundin möchte sich scheiden lassen. Gut zu wissen, dass man dafür sogar in Trennung in zwei Wohnungen leben muss. Sonst kann auch der Anwalt die Scheidung nicht durchbringen.

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  33. Kathrin V. sagte:

    Vielen Dank für diesen sehr informativen Beitrag zum Thema Ehescheidung. Leider ist das Thema Scheidung nun für mich von Relevanz.

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  34. Tuula L. sagte:

    Interessant, dass die genannten Gründe für den Entzug des Sorgerechts nicht ausreichen, dass man eine Gefängnisstrafe absitzen muss. Ich werde mich im nächsten Monat von meinem Mann scheiden lassen. Bis dahin engagiere ich noch eine passende Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht, die mich hierbei vertritt.

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  35. Jade L. sagte:

    Der Beitrag war sehr hilfreich und informativ. Ich informiere mich gerade ein wenig, ob es sinnvoll ist sich an einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu wenden, da eine Freundin sich Scheiden möchte. Auch interessant zu wissen, was so eine Scheidung in etwa kosten wird, danke dafür.

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  36. Nina H. sagte:

    Meine Freundin möchte sich scheiden lassen. Interessant, dass man sich frühestens nach einem Jahr in Trennung lebend sich scheiden lassen kann. Am besten zeige ich ihr diesen Beitrag, damit sie sich auch Hilfe von einem Rechtsanwalt holen kann.

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  37. Oscar A. sagte:

    Spannend, dass nach der Statistik ein Drittel aller geschlossenen Ehen wieder geschieden wird. Mein bester Freund steckt gerade in einer Krise, weshalb ich mich über anwaltliche Hilfe informiere. Ich werde ihm wohl einen Anwalt für Familienrecht empfehlen.

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  38. Dennis B. sagte:

    Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Anwalt für Familienrecht. Dabei ist es gut zu wissen, dass eine Ehe juristisch nichts anderes als ein Vertrag ist. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

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  39. Noah D. sagte:

    Vielen Dank für den Beitrag! Es sollte unbedingt vor einer Heirat eine Scheidungsvereinbarungen ausgehandelt werden, gerade wenn man plant ein gemeinsames Unternehmen zu gründen oder Kinder gezeugt werden. Meine Schwester hat einen Fachanwalt für Familienrecht hinzugezogen, da es für sie auch die zweite Heirat!

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  40. Rudi S. sagte:

    Danke für die Informationen zur Scheidung nach deutschen Familienrecht. Gut zu wissen, dass Gerichte bewusst Verfahren in die Länge ziehen, um sich vor einer Entscheidung bezüglich des Scheidungsgrundes zu drücken. Das ist natürlich nicht schön, da so die Ehepartner länger in einer sehr belastenden Situation gehalten werden. Das Trennungsjahr macht ja Sinn, aber nicht in dieser Anwendung.

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  41. Elsa H. sagte:

    Hallo Andreas, besten Dank für diesen Artikel. Meine Schwester und ihr Noch-Ehemann möchten sich schneiden lassen. Es hat einfach nicht funktioniert. Daher ist es umso interessanter zu lesen, dass die zweite Ehe in den meisten Fällen hält. Vor einer Scheidung sollte man also keine Angst haben, vor allem wenn man einen guten Anwalt an seiner Seite hat. Letztendlich finden die meisten Menschen ja dennoch die Liebe ihres Lebens.

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  42. Samira P. sagte:

    Vielen Dank für den Artikel! Mein Mann und ich würden uns gerne scheiden lassen. Da er sich gut mit dem Familienrecht auskennt, werden wir die Nutzung eines Anwalts auf das Nötigste reduzieren. Daher ist es gut zu wissen, dass ein solcher mindestens die Papiere beim Familiengericht einreichen muss.

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  43. Jan D. sagte:

    Meiner Meinung nach geht der Schritt bei Scheidungskriegen zu weit, dem Partner das Sorgerecht wegzunehmen. Meine Schwester will sich die kommenden Monate von ihrem Mann scheiden lassen. Ich werde ihr dabei helfen, eine erfahrene Anwaltskanzlei für Familienrecht zu finden.

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  44. Mario sagte:

    Gut zu wissen, dass das Gesetz die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorschreibt. Meine Ehe habe ich nach langer Überlegung vor, aufzulösen. Hoffentlich finde ich die Tage auch den passenden Anwalt für Scheidungen.

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  45. Nina sagte:

    Eine Freundin lässt sich scheiden. Schade, dass sich fast jede dritte Ehe scheitert. Am besten holt sie sich aber schon jetzt einen Anwalt.

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  46. Mario sagte:

    Erstaunlich, dass ein Drittel aller geschlossenen Ehen wieder geschieden wird. Aktuell suche ich auch einen
    Anwalt für Scheidungen. Es wird leider kein Weg daran vorbeiführen.

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  47. Nina sagte:

    Meine Freundin möchte sich scheiden lassen. Traurig, dass sogar fast jede dritte Ehe wieder geschieden wird. Nun nimmt sie sich auch schon einen Fachanwalt für Familienrecht.

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  48. Maria sagte:

    Gut zu wissen, dass eine Scheidung ohne einen passenden Anwalt gar nicht möglich ist. In meinem Fall werde ich mich ebenfalls von meinem Mann scheiden lassen. Hoffentlich finde ich die nächsten Tage einen guten Scheidungsanwalt.

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  49. Petra sagte:

    Durch den Beitrag weiß ich, dass man sich erst nach einem Jahr in Trennung scheiden lassen kann. Dies werde ich meiner Freundin berichten. Sie ist momentan auf der Suche nach einem Fachanwalt für Scheidungen.

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  50. Petra sagte:

    Meine Freundin möchte sich scheiden lassen. Interessant, dass dies erst nach einem Jahr in Trennung möglich ist. Am besten informiert sie sich bei einem Anwalt für Scheidung.

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  51. Nina sagte:

    Meine Freundin möchte sich scheiden lassen. Sie war auch schon bei einem Anwalt für Scheidung. Interessant, dass in Deutschland sogar schon jede dritte Ehe geschieden wird.

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  52. Paula sagte:

    Ich finde, dass das sehr wichtige Fragen sind die hier beantwortet werden. Vielen Dank, ich habe einige Antworten erhalten. Vielleicht kann ich auch mal mit einem Anwalt für Familienrecht in Kontakt treten.

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  53. Mario sagte:

    Interessant, dass bei der Zugewinngemeinschaft beide Ehepartner ihr eigenes Vermögen behalten. Ich bin auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, um meine Ehe aufzulösen. Dafür suche ich mir heute noch eine ideale Kanzlei.

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  54. Inge sagte:

    Die Ehe ist natürlich auf dem Papier ein Vertrag. Trotzdem ist sie ja viel mehr als das, sonst könnte man einen Vertrag ja auch einfach auflösen und allen ginge es gut. Meistens ist das aber nicht der Fall, deswegen gibt es einen Anwalt für Scheidungen.

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  55. Hubert sagte:

    Danke für den Hinweis, dass man den Kindesunterhalt so lange schuldet, bis das Kind wirtschaftlich für sich selbst sorgen kann. Mein älterer Bruder lässt sich nun ebenfalls scheiden. Er hat mich dabei um Hilfe gebeten und wir wenden uns die Tage dafür zuerst an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Scheidungen.

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  56. Lena sagte:

    Danke für den guten Scheidungsratgeber! Ich wusste gar nicht, dass jede dritte Ehe geschieden wird. Leider funktioniert die Ehe meiner besten Freundin nicht mehr, und sie möchte sich scheiden lassen. Der nächste Schritt wird der Gang zu einem Scheidungsanwalt, der sie bei den rechtlichen Schritten begleiten kann.

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  57. Jan sagte:

    Ich kann nicht verstehen, dass man im Scheidungskrieg dem Partner das Kind wegnehmen möchte, weil dem Kind ebenfalls diese Person weggenommen wird. Demnächst möchte ich mich auch von meiner Frau scheiden lassen, aber ohne Drama. Dafür werde ich morgen einen Fachanwalt für Scheidungen aufsuchen.

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  58. Anton sagte:

    Gut zu wissen, was man über Scheidungen wissen sollte. Vieles wusste ich davon noch gar nicht. Im schlimmsten Fall kann ein Anwalt für Scheidungen helfen.

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  59. Will sagte:

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Scheidungen. Meine Schwester sucht schon lange nach einem Anwalt für Scheidungen. Ich finde es Interessant, dass das Gesetz die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorschreibt.

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  60. Tuula sagte:

    Danke für den Hinweis, dass man für die Miete auch unabhängig von der Scheidung weiter haftet. Mein Mann zieht aktuell bei mir aus, weil wir uns scheiden lassen möchten. Hoffentlich finde ich die nächsten Tage einen erfahrenen Rechtsanwalt für Scheidungen.

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  61. Elsa sagte:

    Hallo und danke für diesen informativen Ratgeber zum Thema Scheidung! Dass man ein Trennungsjahr vorher absolvieren muss, finde ich ganz interessant. Da meine Freundin eine Trennung von Ihrem Mann in Erwägung zieht, werde ich für sie noch einen Termin bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht ausmachen.

    LG

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  62. Kim sagte:

    Jede 3. Ehe wird also geschieden. Das ist schon ziemlich häufig. Vermutlich ist deswegen der Beruf des Anwalt für Familienrecht auch so wichtig.

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  63. Merlin sagte:

    Bisher wusste ich gar nicht, dass eine gültige Scheidung ohne einen Anwalt gar nicht realisiert werden kann. Meine Frau und ich werden uns auch trennen und scheiden lassen. Hoffentlich habe ich bis zum Ende der Woche einen Anwalt für Familienrecht gefunden.

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  64. Timo sagte:

    Wird momentan immer noch jede dritte Ehe geschieden? Ich kann mir vorstellen, dass einige Scheidungen während Corona passierten. Wenn man in so einer Frage nicht weiter weiß, kann man einen Rechtsanwalt für Familienrecht konsultieren.

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  65. Kim sagte:

    Ich finde es interessant, dass es auch schwerschweigende Scheidungsgründe gibt. Was bedeutete das denn im Familienrecht? Kann man mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht sprechen, bevor man sich scheiden lässt?

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  66. Mariano sagte:

    Danke für den informativen Blog. Interessant, dass die Scheidung erst einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses rechtskräftig ist. Meine Lebensumstände ändern sich durch meine Frau drastisch und negativ, weshalb ich mich scheiden lassen werde. Für die Formalitäten suche ich mir demnächst einen professionellen Rechtsanwalt für das Familienrecht.

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  67. Hubert sagte:

    Danke für den Beitrag. Von einem komplizierten Scheidungskrieg halte auch ich eher weniger. Meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen. Da wir trotzdem jeweils einen eigenen Anwalt benötigen, möchte ich diese Woche noch eine Anwaltskanzlei für Familienrecht finden.

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  68. Laura sagte:

    Eine Freundin lässt sich scheiden. Schön zu wissen, dass es auch Härtegründe gibt. Aber ein Rechtsanwalt wird ihr helfen.

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  69. Katrin sagte:

    Gut zu wissen, dass man einen Anwalt für Familienrecht braucht, um einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen. Eine Freundin von mir überlegt nämlich, sich scheiden zu lassen. Sie das alles so schnell wie möglich hinter sich bringen.

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  70. Richard van Omster sagte:

    Danke für den Beitrag zum Thema Scheidungen und Familienrecht. Ich bin schon länger auf der Suche nach weiteren Informationen hierzu. Der Beitrag hilft mir wirklich sehr!

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  71. Lena M. sagte:

    Meine Schwester wird sich von ihrem Mann scheiden lassen. Meiner Meinung auch viel zu früh geheiratet. Ein Anwalt für Familienrecht wird nun gesucht, um den ganzen Papierkram zu erledigen. Danke!

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  72. Lucas sagte:

    Mein Mann hat nach einer Scheidung verlangt. Daher ist es gut zu wissen, dass das erst ein Jahr nach der Trennung geht. Ich denke, ich werde eine Anwaltskanzlei für Familienprobleme aufsuchen müssen.

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  73. Elisabeth sagte:

    Leider hat eine Freundin ihrem Mann die Scheidung eingereicht. Ich werde ihr demnächst empfehlen, während der Trennungszeit Scheidungsvereinbarungen auszuhandeln. Hoffentlich können dadurch Zeit und Kosten gespart werden.

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