Corona Auszeit für Familien


Die teils harten Einschränkungen während der Corona-Pandemie haben besonders Familien sehr belastet: Arbeiten im Homeoffice, Homeschooling, Kinderbetreuung und Haushalt haben bei Eltern und Kindern stark an den Kräften gezehrt und fordern zum Teil immer noch sehr. Das neue Förderprogramm der Bundesregierung „Corona Auszeit für Familien“ soll Familien mit knapper Haushaltskasse finanziell unterstützen, sich von der Corona Pandemie zu erholen. In unserem Beitrag lesen Sie, für wen der staatlich geförderte Familienurlaub gilt, und  welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Ebenfalls erfahren Sie, wo man die Corona-Familienauszeit beantragen kann.

Corona-Auszeit für Familien: So übernimmt der Staat 90 Prozent Ihrer Urlaubskosten

Das seit Anfang Oktober 2021 aufgelegte Programm „Corona Auszeit für Familien“ soll einen Urlaub für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung ermöglichen. Das Bundesministerium für Finanzen hat bis Ende 2022 für die staatliche geförderte Familien-Ferienzeit 50 Millionen Euro bereitgestellt. Mit diesen Mitteln sollen 90 Prozent der Urlaubskosten in gemeinnützigen Familienerholungseinrichtungen übernommen werden, so dass die Familien selbst nur für 10 Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung aufkommen müssen. Nachfolgend haben wir für Sie alle Bedingungen einmal aufgelistet.

Welche Familien könnn die Familienauszeit in Anspruch nehmen?

Um das Programm „Corona Auszeit für Familien“ nutzen zu können, müssen Sie bzw. Ihre Familie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Wohnsitz Ihrer Familie muß grundsätzlich in Deutschland liegen.
  • Sie als Eltern oder Elterteil müssen für Ihre mitreisenden Kinder einen Anspruch auf Kindergeld haben.
  • Als Eltern oder Elternteil sind Sie Bezieher von Sozialleistungen bzw. ihre Einkommen überschreiten die festgelegten Einkommensgrenzen nicht.
  • Die „Corona-Auszeit“ gilt für Familien, Alleinerziehende, Stiefeltern und Pflegeeltern
  • Ebenfalls darf das Familienvermögen Ihrer Familie einen festgelegten Wert nicht überschreiten.
  • Weiterhin sind Sie als Familie mit einem Kind mit Behinderung oder einem mitreisenden Elternteil mit einer Behinderung anspruchsberechtigt. Der Grad der Behinderung muß mindestens 50 betragen. In diesem Fall sind Sie als Familie von oben erwähnten Einkommensgrenzen ausgenommen.

Wie hoch darf für die Corona-Auszeit für Eltern das Einkommen sein?

Je nach Anzahl und Alter Ihrer Kinder können die Einkommensgrenzen variieren. Bei Eltern mit einem Kind unter sechs Jahren darf das Bruttoeinkommen den Betrag von 52.080 Euro nicht überschreiten. Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind unter sechs Jahren liegt die Bemessungsgrenze bei 40.334 Euro. Zu Ihrem Einkommen zählen dabei alle Einkommen der in Ihrem Haushalt lebenden Personen. Hierzu zählen auch das Kindergeld, Unterhaltszahlungen und Renten.

Welches Vermögen darf man nicht überschreiten?

Damit Sie als Familie vom staatlich geförderten Familienurlaub profitieren können, dürfen Sie kein großes privates Vermögen besitzen. Dies bedeutet, dass das Pro- Kopf-Vermögen eines jeden Haushaltsmitglieds 15.000 Euro nicht überschreiten darf. Eine Familie mit zwei Kindern darf maximal ein Vermögen von 62.000 Euro besitzen. Angerechnet auf das Vermögen werden alle Bankguthaben, Sparguthaben, Aktien, Immobilien, Grundbesitz sowie Bausparverträge und Lebensversicherungen.

Welcher Zeitraum gilt für die „Corona-Auszeit für Familien“?

Der vom Bund geförderte Corona-Familienurlaub gilt vom 01. Oktober 2021 bis 31. Dzember 2022. Innerhalb dieses Zeitraums können anspruchsberechtigte Familien die „Corona-Auszeit“ in Anspruch nehmen. Der Familienurlaub kann bis zu einer Woche betragen und jeweils einmal im Jahr 2021 und 2022 beantragt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass in der Ferienunterkunft im gewünschten Zeitraum freie Zimmer vorhanden sind.

Wo können Familien den vergünstigten Familienurlaub verbringen?

Die „Corona-Auszeit“ können Familien in gemeinnützigen Familienferienstätten und speziell auf die Familienerholung ausgerichtete Ferienunterkünfte verbringen. Alle Unterkünfte sind auf die Bedürfnisse von Familien ausgerichtet und bieten Freizeitangebote für die gesamte Familie.

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht aller Familienferienstätten.

Welche Urlaubskosten übernimmt der Staat?

Im Rahmen des Programms „Corona-Auszeit für Familien“ trägt der Bund 90 Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Familien zahlen lediglich den verbleibenden Eigenanteil von 10 Prozent.

Wo kann man die „Corona-Auszeit für Familien“ beantragen?

Grundsätzlich läuft das Antragsverfahren direkt über die teilnehmenden Ferienunterkünfte. Aus diesem Grund sollte Ihre Wahl des Urlaubsortes an erster Stelle stehen. Haben Sie Ihren Wunsch-Ort gefunden, müssen Sie im nächsten Schritt in der gewählten Ferienunterkunft die Verfügbarkeit im gewünschten Zeitraum angefragen. Sind freie Kapazitäten vorhanden, sendet Ihnen die Familienunterkunft das „Corona-Auszeit-Formular“ zur Buchung.

Im „Corona-Auszeit-Formular“ müssen u. a. Angaben zur Vermögenssituation gemacht und entsprechende Belege und Nachweise beigefügt werden. Nach einer Prüfung Ihres Anspruchs durch die Familienunterkunft können Sie im letzten Schritt den vergünstigten Corona-Familienurlaub buchen.

Hotline zur „Corona-Auszeit für Familien

Wenn Sie Fragen zum Programm „Corona-Auszeit für Familien“ haben, können Sie sich an die gebührenfreie Hotline unter der Telefonnummer 0800 – 866 11 59 wenden.

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