Unfallauto verkaufen – was beachten

Unfallauto
Früher oder später will man seinen Gebrauchtwagen abstoßen, um sich ein neues Fahrzeug zuzulegen. Der Gebrauchtwagenverkauf ist auf vielen Wegen möglich, je nach Zustand des Fahrzeugs. Vorsicht ist geboten, wenn Sie ein Unfallauto verkaufen wollen. Einerseits möchten Sie natürlich für Ihr Unfallfahrzeug einen guten Preis aushandeln. Andererseits gibt es viele rechtliche Dinge, die Sie beim Verkauf Ihres Autos mit Unfallschaden beachten müssen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keinerlei Rechtsberatung dar, sondern fasst allgemein zugängliche Informationen zusammen. Bitte informieren Sie sich eigenständig, wenn Sie ein Unfallauto verkaufen wollen.

Unfallauto verkaufen – so erzielen Sie den besten Preis für Unfallfahrzeug

Sie hatten mit Ihrem Auto einen Verkehrsunfall? Das ist natürlich ärgerlich und nicht selten geht damit ein hoher finanzieller Schaden einher. Ob kleiner Unfallschaden, größere Fahrzeugbeschädigung oder Totalschaden – in den meisten Fällen können Sie Ihr Unfallauto verkaufen.

Genauso wie beim normalen Gebrauchtwagenverkauf rentiert es sich, nicht gleich an den ersten Kaufinteressenten zu veräußern, sondern sich mehrere Angebote einzuholen und bei den Preisverhandlungen nicht zu nachgiebig zu sein.

Gebrauchtwagen in beinahe jedem Zustand sind beliebte Ersatzteilspender. Unfallfahrzeuge werden entweder zum Ausschlachten angekauft oder ins Ausland überführt, wo oft selbst stark beschädigte Unfallfahrzeuge instand gesetzt werden.

Wie viel ist mein Unfallauto noch wert?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da sich zahlreiche Faktoren auf den Restwert des Unfallwagens auswirken. Diese reichen von Automarke, Automodell über Baujahr bis hin Laufleistung des Motors sowie natürlich um die Art des Unfallschadens und das Ausmaß der Fahrzeugschäden.

Bei einem alten Gebrauchtfahrzeug mit Unfallschaden größeren Ausmaßes müssen Sie damit rechnen, dass Sie nur noch wenig Geld für das Auto bekommen. Für Fahrzeuge mit jüngerem Baujahr, geringem Kilometerstand und unbeschädigtem Motor können Sie durchaus noch einen Höchstpreis erzielen. Hier kann es sinnvoll sein, einen KFZ Gutachter zu beauftragen, um den Restwert des Fahrzeugs mit Unfallschaden ermitteln zu lassen. Darauf gehen wir später noch gesondert ein.

Wo kann man ein Unfallauto verkaufen?

Handelt es sich um ein KFZ mit Totalschaden, bleibt zwar manchmal nur die Verschrottung des Fahrzeugs übrig. Im besten Fall findet sich ein gewerblicher Ankäufer, der den Unfallwagen kostenlos abholt und die fachgerechte Autoverschrottung durchführt.

Aber je nachdem, um welchen Unfallschaden es sich handelt, können Sie Ihren Unfallwagen verkaufen und noch einen guten Verkaufspreis erzielen. Daher sollten Sie eine Fahrzeugverschrottung erst dann ins Auge fassen, wenn Sie trotz Ihrer Bemühungen keinen Käufer gefunden haben.

Gewerbliche Ankäufer für Unfallfahrzeuge

Eine der ersten Anlaufadressen stellt das Internet dar. Tippt man die Frage ein, wo man ein Unfallauto verkaufen kann, wird man schnell über die Suchmaschine fündig. Die Suchergebnisse versprechen beispielsweise:

  • Unfallauto verkaufen in 2 Minuten
  • Wir kaufen beschädigte KFZ
  • Unfallfahrzeug Sofortankauf
  • Unfallwagen Ankauf zum Höchstpreis
  • Wir entsorgen Ihr kaputtes Fahrzeug
  • Höchstpreisgarantie für Unfallwagen
  • Fahrzeug-Ankauf trotz Unfallschaden
  • Autoverwertung – Bargeld sofort
  • Wir holen Ihr Schrottauto ab

Unfallauto verkaufen – nicht das erstbeste Angebot annehmen

Das klingt nach einem unkomplizierten Autoankauf und es ist allzu verständlich, dass man sein beschädigtes Fahrzeug so schnell wie möglich los werden will. Trotzdem sollten Sie Ihr Unfallfahrzeug nicht an den erstbesten Händler ohne Preisverhandlung verkaufen.

Vermeiden Sie es, als erstes Ihre Preisvorstellung zu nennen. Überlassen Sie das dem interessierten Ankäufer. Gehen Sie davon aus, dass Ihr Unfallwagen weitaus mehr wert sein kann, als der Ankaufspreis, den der Kaufinteressent Ihnen bietet.

Lassen Sie sich nicht auf Fahrzeugankäufer ein, die Ihnen ein unverbindliches Kaufangebot unterbreiten, aber dann in einer Nachverhandlung den Preis drücken wollen. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass für Sie keine versteckte Kosten entstehen oder Sie für die Abholung den Unfallautos bezahlen müssen, wenn dies anders ausgemacht wurde.

Über KFZ-Portale Unfallauto verkaufen

In zahlreichen Portalen für Neu- / Gebrauchtwagen Ankauf und Verkauf können Sie kostenlos oder für kleines Geld selbst eine Anzeige schalten, wenn Sie Ihr Unfallauto verkaufen wollen.

Der Vorteil ist darin zu sehen, dass Sie beim Gestalten Ihres Verkaufsinserates den Zustand des Unfallwagens exakt beschreiben und aussagekräftige Fotos des Unfallschadens hochladen können.

Hilfreich ist eine grobe Unterteilung nach Schadensart wie etwa:

  • Frontschaden
  • Seitenschaden
  • Heckschaden
  • Rahmenschaden
  • Lackschaden
  • Überschlagschaden
  • Fahrzeugschaden durch Wildunfall

Darüber hinaus sollten Sie zusätzlich auf den Umfang der spezifischen Schäden am Fahrzeug eingehen sowie auf weitere Beschädigungen und etwaige technische Mängel (z. B. Hagelschaden, Motorschaden, Getriebeschaden) möglichst genau beschreiben. Dies gilt auch für ältere Schäden, die mit dem aktuellen Unfall nicht in Zusammenhang stehen.

Umso detaillierter Ihre Verkaufsanzeige formuliert und bebildert wird, desto eher erhalten Sie Anfragen von potentiellen Autoankäufern, die wirklich Interesse an Ihrem Unfallfahrzeug haben. Dadurch ersparen Sie sich Anfragen, die letztlich nicht zum Verkauf des Unfallwagens führen.

Tipp: Fertigen Sie unbedingt Screenshots Ihres Inserats an, damit Sie im Notfall nachweisen können, dass Sie keinerlei Fahrzeugbeschädigungen und Mängel verschwiegen haben. Denn beim Fahrzeugverkauf lauern für den Verkäufer zahlreiche Fallstricke.

Unfallauto verkaufen: Autoverkäufer muss Unfallschaden bekannt geben

Haben Sie einen potentiellen Käufer für Ihr Fahrzeug mit Unfallschaden gefunden, sind Sie als Verkäufer gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kaufinteressenten alle bekannten Mängel und Unfallschäden offenzulegen. Unaufgefordert!

Verschweigen Sie beim Kauf wichtige Informationen, kann der Autokäufer den Kaufvertrag anfechten. Darüber hinaus können sich für Sie weitere rechtliche Folgen wegen arglistiger Täuschung, Betrug sowie Schadensersatzforderungen ergeben. Dies gilt nicht nur für gravierende Unfallschäden, sondern auch bereits für leichte Fahrzeugschäden, die über den sogenannten Bagatellschaden und Schönheitsrepaturen hinausreichen.

Unfallfahrzeug verkaufen: Wichtige Gerichtsurteile, die Sie kennen sollten

Auch als privater Autoverkäufer sind Sie verpflichtet, dem Kaufinteressenten unaufgefordert alle Fahrzeugmängel und Beschädigungen des Unfallfahrzeugs zu benennen. Ebenso müssen Fahrzeugreparaturen nach einem Unfall in größerem Ausmaß unaufgefordert mitgeteilt werden.

Urteil OLG Rostock: Käufer muss über neuen Kotflügel aufklären

Bereits ein ausgetauschter Kotflügel kann ausreichen, dass Sie beim Verkauf eines Fahrzeugs mit Unfallschaden umfangreicher Aufklärungspflicht beim Autoverkauf unterliegen. So wurde dies im Urteil vom 17.12.2003 durch das Oberlandesgericht Rostock entschieden (AZ 6 U 227/02).

OLG Braunschweig bestärkt Käuferrechte bei Verkauf von Schadenfahrzeug

Am 06.11.2014 hat das Oberlandesgericht Braunschweig in ähnlicher Streitfrage erneut die Rechte der Käufer von Unfallwagen gestärkt. Streitgegenständlich war unter anderem das Herunterpielen einer Reparatur größeren Ausmaßes durch den Autoverkäufer.

Nachzulesen ist das Urteil unter AZ 8 U 163/13 zum Beispiel hier: https://www.iww.de/quellenmaterial/id/174163

Nach Auffassung des OLG Braunschweig stellen Reparaturkosten in Höhe von rund 2000 Euro keinen Bagatellschaden mehr dar. Und genau dort liegt der Hase im Pfeffer begraben, wenn Sie ein Unfallauto verkaufen wollen. Der Übergang, wann es sich um ein Fahrzeug mit Bagatellschaden handelt oder das Auto als Unfallwagen deklariert werden muss, ist fließend.

Unfallfrei, Bagatellschaden, Blechschaden & Unfallauto – juristische Spitzfindigkeit

Im Rahmen der Aufklärungspflicht sind PKW-Verkäufer nicht nur verpflichtet, unaufgefordert auf etwaige Mängel und Unfallschäden hinzuweisen. Die Angaben zum Fahrzeugzustand müssen darüber hinaus auch noch wahrheitsgemäß sein.

Hier lauern beim PKW Verkauf zahlreiche juristische Fallstricke. Denn Begrifflichkeit wie

  • unfallfrei
  • Bagatellschaden
  • Blechschaden
  • Unfallauto

lassen sich kaum präzise voneinander abgrenzen. Sollte es mit dem Käufer zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen, hängt die Definition und somit auch der Ausgang der juristischen Entscheidung oftmals vom individuellen Ermessen des Gerichts ab.

Kleine Delle kann Auto zum Unfallauto machen!

Haben Sie beispielsweise beim Rückwärtsfahren die Stoßstange eingedrückt und wurde Ihnen der Schaden in der KFZ-Werkstatt als Bagatellschaden bestätigt, kann das Gericht abweichend davon trotzdem diesen Schaden als Unfall anerkennen.

Indes scheint es sich nach aktueller Rechtssprechnung nicht um einen hinweispflichtigen Bagatellschaden zu handeln, wenn sich eine kleine Schramme im Lack durch einen Lackstift beseitigen lässt, wodurch der Fahrzeugwert nicht gemindert wird.

Höhe der Reparaturkosten: Wann ist ein Auto ein Unfallauto?

Anders, als man es vermuten könnte, ist es nicht zwingend notwendig, dass wichtige tragende Teile bzw. die Karosserie beschädigt wurden, damit ein Auto als Unfallauto bewertet wird. Gerichte ziehen nämlich auch als wesentliches Entscheidungskriterium heran, wie hoch die Kosten für die Reparatur waren, um die Beschädigung am Fahrzeug zu beseitigen.

Liegt die KFZ-Reparatur zur Beseitigung von unfallbedingten Schäden über 200 Euro, kann bereits die Bagatellgrenze überschritten sein. Wollen Sie ein solches Unfallauto verkaufen, müssen Sie Kaufinteressenten unaufgefordert über den Unfallschaden informieren.

Es gibt jedoch keine Einigkeit bei der Rechtssprechung. Reine Schönheitsreparaturen in Höhe von 800 bis 1000 Euro müssen nicht zwingend den Fahrzeugwert mindern – in dem Fall würde es sich also (noch) nicht um ein Unfallauto handeln.

Nicht fachgerecht durchgeführte Schönheitsreparaturen am Fahrzeug

Als wäre es nicht ohnehin schon kompliziert genug, wenn Sie ein Auto verkaufen wollen. Wurden am beschädigten Fahrzeug kleine Bagatellschäden durchgeführt, aber nicht fachgerecht, kann dies ebenfalls erfolgreich zur Anfechtung des Kaufvertrages durch den Käufer führen. Etwa, weil der Lack absplittert oder das Blech unter der nachlackierten Lackschicht rostet.

Niemals Bagatellschäden und Blechschäden verschweigen

Wurde in diesem Fall im Rahmen der Verkaufsverhandlung Ihrerseits von einem Bagatellschaden oder Blechschaden gesprochen, aber das Auto wurde von Ihnen nicht explizit als Unfallauto verkauft, kann unter Umständen der Autokäufer erfolgreich den Kaufvertrag anfechten.

Autoverkauf: Ist das Auto unfallfrei?

Bei jedem Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs stellt der Kaufinteressant die Gretchenfrage, ob das Fahrzeug unfallfrei ist. Wer hier als Noch-Fahrzeugbesitzer lapidar mit “Ja” antwortet, kann beim Gebrauchtwagenverkauf schnell in die Bredouille geraten.

Hohes Risiko, wenn Sie Fahrzeug aus zweiter Hand verkaufen

Solange Sie als erster Fahrzeughalter Ihr Auto verkaufen wollen, können Sie Ihr Fahrzeug unfallfrei bezeichnen, so es den Tatsachen entspricht. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie z. B. der zweite oder dritte Fahrzeughalter sind.

Verschwiegene Unfallschäden durch Vorbesitzer

Hat Ihnen der vorige Fahrzeugbesitzer unter Umständen einen Unfallschaden verschwiegen und Sie teilen dem Kaufinteressenten gutgläubig mit, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, kann der Käufer unter Umständen trotzdem den Kaufvertrag anfechten und den Kaufpreis zurückverlangen.

Tipp: Bewahren Sie bei jedem Fahrzeugkauf Kaufvertrag und Unterlagen auf, damit Sie im Zweifelsfall nachweisen können, dass der Vorbesitzer Ihnen im Kaufvertrag versichert hat, dass es sich um ein unfallfreies Fahrzeug handelt.

Ist das Fahrzeug unfallfrei?

Wenn Sie aus zweiter oder dritter Hand das Fahrzeug weiterverkaufen, antworten Sie nie mit “Ja”. Legen Sie den alten Kaufvertrag für das Auto vor und schildern Sie dem Kaufinteressenten, dass Ihnen durch den Vorbesitzer ausweislich des vorliegenden Vertrags als unfallfreies Fahrzeug verkauft wurde.

Unfallauto verkaufen: So sichern Sie sich als Verkäufer ab

Aufgrund der enormen Anforderungen hinsichtlich der Aufklärungspflicht der Sie als Autoverkäufer unterliegen und der damit erwachsenden Rechtsfolgen steht außer Frage, dass Sie sich stets beim PKW Verkauf rechtlich absichern sollten. Die Absicherung beginnt bereits ab Kauf des Fahrzeugs. Also auch schon dann, wenn Sie noch gar nicht an einen Fahrzeugverkauf denken.

Alten Kaufvertrag & Reparaturrechnungen aufbewahren

Als Autobesitzer sollten Sie stets alle wichtigen Unterlagen rund um das Fahrzeug aufbewahren. Sammeln Sie nachfolgende Unterlagen in einem Aktenordner, damit Sie im Falle eines Fahrzeugverkaufs alle Papiere vollständig zur Hand haben:

  • Kaufvertrag
  • Serviceheft
  • TÜV-Bericht
  • ASU-Bescheinigung
  • Rechnungen für sämtliche durchgeführte Reparaturen

Wichtig: Heben Sie auch alle Unterlagen auf, die Ihnen beim Kauf vom Vorbesitzer ausgehändigt wurden. Dazu zählen insbesondere Rechnungen für etwaige Fahrzeugreparaturen, die der ehemalige Autohalter hat durchführen lassen.

Haben Sie einen Käufer für Ihr Auto gefunden, fertigen Sie Kopien aller Unterlagen und Rechnungen an. So sind Sie auch noch nach Vertragsabschluss und Herausgabe der Fahrzeugpapier an den Käufer in der Lage, im Rechtsstreit Nachweise erbringen zu können.

Unfallauto verkaufen: Unfallgutachten vorlegen

Wurde Ihr Auto bei einem größeren Unfall beschädigt und der Schaden durch die KFZ Versicherung reguliert, gibt es wahrscheinlich ein Unfallgutachten. Beim Verkauf Ihres Unfallwagens können Sie dem Kaufinteressanten das Gutachten des KFZ-Sachverständigen vorlegen um die unfallbedingten Fahrzeugschäden transparent darzulegen.

Vor Verkauf: Wertgutachten für Unfallauto erstellen lassen

Handelt es sich bei dem Unfallwagen um ein Fahrzeug jüngeren Baujahrs mit einem noch hohen Verkaufswert, empfiehlt es sich, den Kaufpreis auf Basis eines Wertgutachtens mit dem Käufer zu vereinbaren. Ein solches Wertgutachten, das von einem KFZ-Gutachter erstellt wird, sollte nicht nur den Wert des Unfallautos ermitteln, sondern exakt alle Unfallschäden aufführen.

Niemals ohne Kaufvertrag Unfallauto verkaufen!

Unabhängig davon, ob Sie ein Auto in tadellosem Zustand, ein unfallfreies Fahrzeug, einen Gebrauchtwagen mit kleinen Mängeln oder ein Unfallauto verkaufen wollen, schließen Sie immer einen Kaufvertrag ab.

Weder der ehrenhafte Autoverkauf per Handschlag, noch eine Quittung über den erhaltenen Kaufpreis schützen Sie im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Autokäufer. Genauso wenig wie der Hinweis “gekauft, wie gesehen”.

5 Tipps, worauf Sie beim Autoverkauf achten müssen

  1. Teilen Sie prinzipiell jeden bekannten Fahrzeugmängel und Fahrzeugschaden mit.
  2. Informieren Sie den Kaufinteressenten vollumfänglich über durchgeführte Reparaturen.
  3. Kommt es zum Vertragsabschluss, notieren Sie im KFZ Kaufvertrag sämtliche Mängel, Schäden und Reparaturen.
  4. Lassen Sie sich schriftlich vom Käufer Ihres Unfallautos bestätigen, über welche Fahrzeugmängel und Unfallschäden Sie ihn informiert haben.
  5. Halten Sie im Kaufvertrag fest, welche Unterlagen mit dem Fahrzeug übergeben wurden.

Unfallauto verkaufen – unser Fazit

Jeder Verkehrsunfall mit dem eigenen PKW ist ärgerlich. Bereits ein kleiner Auffahrunfall kann den Wert des beschädigten Fahrzeugs mindern oder sogar den wirtschaftlichen Totalschaden nach sich ziehen. Allerdings lässt sich fast jedes Unfallauto verkaufen.

Insbesondere für beschädigte Mittelklassewagen und Luxusautos jüngeren Baujahres kann beim Verkauf durchaus noch ein Höchstpreis erzielt werden, wenn etwa im Ausland aufgrund geringerer Reparaturkosten eine Instandsetzung des Unfallwagens möglich ist oder teure Fahrzeugkomponenten wie Motor oder Steuerelemente als Ersatzteile Verwendung finden können.

Wer jedoch sein Unfallauto verkaufen will, muss zwingend alle bekannten Fahrzeugschäden und Mängel unaufgefordert vor dem Vertragsabschluss mitteilen. Ansonsten stehen dem Käufer Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadensersatzansprüche zu, wenn Beschädigungen und Sachmängel verschwiegen wurden. Dies kann für den Verkäufer teuer werden und im schlimmsten Fall auch rechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Wollen Sie Ihr Unfallauto verkaufen, kommunizieren Sie alle Unfallschäden und Fahrzeugmängel. Halten Sie diese detailliert im Kaufvertrag fest, damit Sie einen Nachweis haben, dass der Aufklärungspflicht vollumfänglich nachgekommen wurde.

Titelbild: Gerd G. auf pixbay

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